ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN SERVICE “CASHLESS” / BEZIEHUNGEN WEEZEVENT / TEILNEHMER – WeezPay

PREAMBLE :

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den Service “CASHLESS” (im Folgenden “AGBs” genannt) gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt für jede Nutzung des von WEEZEVENT den Teilnehmern angebotenen Service.

Die wichtigsten Merkmale des Dienstes werden im Folgenden und auf der Website von WEEZEVENT vorgestellt.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese AGBs vor der Nutzung des Service zu lesen. Die Nutzung des Dienstes liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers.

Die Kontaktdaten von WEEZEVENT lauten wie folgt : WEEZEVENT, Sàrl mit einem Kapital von CHF 20 000 und Sitz in den Rue Pré-du-Marché 23, CH-1004 Lausanne, einer im Handelsregister des Kantons Waadt unter IDE/UID CHE-293.650.669 eingetragenen Gesellschaft in Person ihres Präsidenten.

Diese AGBs gelten unter Ausschluss anderer Bedingungen, insbesondere solcher, die der Veranstalter dem Teilnehmer vorgelegt hat.

Diese AGBs sind auf der Website jederzeit zugänglich und haben bei Bedarf Vorrang vor jeder anderen Version oder jedem anderen widersprüchlichen Dokument.

Sofern nicht anders nachgewiesen, stellen die im Computersystem von WEEZEVENT gespeicherten Daten den Nachweis aller mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Geschäfte dar.

Der Teilnehmer hat jederzeit ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Widerspruch zu all seinen personenbezogenen Daten, indem er schriftlich, schriftlich und durch Nachweis seiner Identität an die folgende Adresse schreibt :

Weezevent Switzerland Sàrl, Rue Pré-du-Marché 23, CH-1004 Lausanne

Der Teilnehmer erklärt, dass er diese AGB gelesen und akzeptiert hat, indem er das dafür vorgesehene Kästchen ankreuzt, bevor er den Service nutzt.

Da diese AGB nachträglich geändert werden können, gilt für den Teilnehmer die Version, die zum Zeitpunkt der ersten Nutzung des Dienstes für eine bestimmte Veranstaltung auf der Website gültig ist.

Der Teilnehmer erkennt an, dass er über die erforderliche Kapazität verfügt, um den von WEEZEVENT angebotenen Service zu nutzen.

Artikel 1 : Beschreibung und Betrieb des Dienstes

Die Veranstaltungsorganisatoren haben die Möglichkeit, an den Orten ihrer Veranstaltung (im Folgenden “die Anlage” genannt) einen “bargeldlosen” Service einzurichten, der es den Teilnehmern ermöglicht, vor und während der Veranstaltung Einheiten auf einer materiellen Unterstützung zu registrieren, um während der Veranstaltung Einkäufe beim Veranstalter und gegebenenfalls bei seinen Partnern, d.h. bei Personen, denen der Veranstalter die Verwaltung eines oder mehrerer Windpunkte übertragen hat (nachfolgend “die Partner”), tätigen zu können. Die Unterstützung ist gegebenenfalls das einzige und einzige Mittel, das Hauptmittel oder eines der Mittel, das von den Teilnehmern verwendet werden kann, um Einkäufe an den verschiedenen in der Anlage befindlichen Verkaufsstellen zu tätigen, und kann nur zusammen mit dem Organisator und seinen Partnern für eine begrenzte Anzahl von Waren oder Dienstleistungen, die einem thematischen Angebot entsprechen, und nur für die von ihm organisierten Veranstaltungen verwendet werden.

Zweck dieser Bedingungen ist es, die jeweiligen Rechte und Pflichten von WEEZEVENT und den Teilnehmern im Rahmen der Einrichtung und des Betriebs des Dienstes zu definieren.

Artikel 1-1 : Nutzung der Unterstützung durch die TeilnehmerInnen

Der Support ist gegebenenfalls das einzige und einzige Mittel, das Hauptmittel oder eines der Mittel, das von den Teilnehmern zum Kauf an den verschiedenen Verkaufsstellen im Veranstaltungsgehäuse verwendet werden kann, wobei diese Verkaufsstellen vom Veranstalter oder seinen Subunternehmern verwaltet werden.

Der Support darf nur vom Organisator und nur für die von ihm organisierten Veranstaltungen genutzt werden.

Der Einkauf wird über spezielle Terminals abgewickelt. Während des Kaufvorgangs wird der Support direkt mit der Anzahl der Werteinheiten belastet, die dem Wert des Kaufs entspricht.

Gegebenenfalls verfolgt das virtuelle Konto der Teilnehmer, die eines erstellt haben, die auf den Supports aufgezeichneten Transaktionen.

Die Supports bleiben in jedem Fall autonom in Bezug auf das virtuelle Konto, wobei letzteres nur mit den Supports synchronisiert wird, um ihre Bewegungen zu verfolgen.

Im Gegensatz zur Nutzung des Supports ist es für die Lösung “Mobile”, wie sie in Artikel 1.3.2 dargestellt ist, jedoch das virtuelle Konto, das den Nachweis über die Anzahl der Einheiten liefert, die verwendet werden können und die vom Teilnehmer verwendet wurden. Insofern und insbesondere bei Netzausfall oder fehlender Verbindung zum Netz eines der Endgeräte könnte ausnahmsweise ein QR-CODE vom Teilnehmer mehrfach verwendet werden, so dass der Verbrauch des Teilnehmers höher wird als die tatsächlich gezahlten Beträge. Auch wenn eine Verkaufsstelle auf Wunsch des Veranstalters nur durch Abfrage des virtuellen Kontos und ohne direkte Belastung der Unterstützung der den getätigten Käufen entsprechenden Einheiten tätig ist, ist das virtuelle Konto der Nachweis für die Anzahl der Einheiten, die verwendet werden dürfen und die vom Teilnehmer verwendet wurden. Insofern, insbesondere bei Netzausfall oder fehlender Verbindung zum Netz eines der Endgeräte, darf die Unterstützung nicht mehr mit dem virtuellen Konto synchronisiert werden, so dass der Verbrauch des Teilnehmers höher wird als die bereits gezahlten Beträge.

Der Teilnehmer ermächtigt hiermit WEEZEVENT und/oder den Organisator, Regularisierungszahlungen über sein Bankkonto zu leisten, falls der Verbrauch des Teilnehmers in Ausnahmefällen die erworbenen Einheiten unter Berücksichtigung der in Absatz 1 genannten technischen Beschränkungen überschreitet.

Artikel 1-2 : Erstellung eines virtuellen Kontos vor dem Event

Teilnehmer, die ihren Support vor der Veranstaltung gutschreiben möchten, haben die Möglichkeit, einen persönlichen Bereich (nachfolgend “Virtuelles Konto” genannt) zu erstellen. Zu diesem Zweck müssen sie auf jedes mit dem Dienst kompatible Kommunikationsmedium des Veranstalters zugreifen, insbesondere auf die Internetseite(n) oder die mobile Anwendung der Veranstaltung, indem sie sich anhand der auf ihren Zugangskarten vorhandenen Nummer, in der Regel des auf dem Ticket vorhandenen Barcodes (im Folgenden “Zugangskarten” genannt), identifizieren, um ein virtuelles Konto zu erstellen.
Das genannte virtuelle Konto ist für jeden Teilnehmer persönlich, der nur einen mit seinem Ticket erstellen darf.

Dem virtuellen Konto des Teilnehmers kann dann ein Geldbetrag in der akzeptierten Währung gutgeschrieben werden, der im Sprecher ausgegeben wird.

Die von den Teilnehmern vor der Veranstaltung gezahlten Geldbeträge werden von WEEZEVENT im Rahmen der zwischen den Teilnehmern und WEEZEVENT gemäß den Bestimmungen des Artikels 2-2 abgeschlossenen Verkaufstransaktion direkt eingezogen und auf ein Konto eingezahlt, das auf den Namen WEEZEVENT bei einem Bankinstitut eröffnet wurde (nachfolgend “das Weezevent Konto” genannt).
Die Zahlung von Beträgen auf das Weezevent-Konto durch die Teilnehmer erfolgt ausschließlich durch Online-Zahlung, WEEZEVENT mit allen technischen Mitteln, die derzeit vernünftigerweise zur Gewährleistung der Sicherheit von Transaktionen eingesetzt werden können, und durch anerkannte Betreiber.
Transaktionsdaten werden auf dem virtuellen Konto des Teilnehmers auf einem WEEZEVENT-Computerserver gespeichert, wobei jede vom Teilnehmer durchgeführte Transaktion zu einer sofortigen Registrierung führt

Artikel 1-3 : Bereitstellung des Supports an den Teilnehmer, der ein virtuelles Konto und System über das “Mobiltelefon” des Teilnehmers erstellt hat

Artikel 1-3-1 : “Cashless” Lösung durch den Einsatz eines Supports

Am Eingang oder in der Veranstaltungsanlage erhält jeder Teilnehmer, der vor der Veranstaltung ein virtuelles Konto eingerichtet hat, gegen Vorlage seiner Zugangstickets eine Unterstützung, im Allgemeinen, aber nicht ausschließlich eine Plastikkarte oder ein Armband, das einen NFC-Chip enthält (nachfolgend “Support” genannt).

Der Support ist individuell.

Ein Betrag von Einheiten, der den Beträgen entspricht, die vor der Veranstaltung an WEEZEVENT gezahlt wurden, wird im Support vermerkt. Diese Einheiten können in Schweizer Franken oder in Form der vom Veranstalter gewählten Werteinheit ausgedrückt werden.

Der Support ist mit dem virtuellen Konto synchronisiert, das seine Soll- oder Haben-Transaktionen verfolgt. Diese Synchronisation erfolgt in Echtzeit oder verzögert je nach Zugang zu den Telekommunikationsnetzen der Verkaufsendgeräte.

Die Supports bleiben in jedem Fall autonom in Bezug auf das virtuelle Konto, wobei letzteres nur mit den Supports synchronisiert wird, um ihre Bewegungen zu verfolgen.

Artikel 1-3-2 : “Cashless” Lösung über das “Handy” des Teilnehmers.

Auf Wunsch des Veranstalters kann der “bargeldlose” Dienst außerhalb der Nutzung eines Supports eingerichtet werden und mit dem Smartphone des Teilnehmers betrieben werden. Der über das Smartphone des Teilnehmers getätigte Kauf gilt ausschließlich für die Nutzung des in Artikel 1-2-1 genannten Supports. Dies erfordert zwangsläufig die Einrichtung eines virtuellen Kontos, das die vom Teilnehmer durchgeführten Transaktionen verfolgt. Außerdem hat der Teilnehmer, der sich entschieden hat, den Support zu aktivieren, keine Möglichkeit, Einkäufe über sein Smartphone zu tätigen.

Die “mobile” Lösung funktioniert genauso wie die in Artikel 1-4 des vorliegenden Dokuments über die Nutzung einer Unterstützung beschriebene : Der Teilnehmer, der Einkäufe tätigen möchte, muss einen auf seinem Handy erscheinenden QR-Code scannen, um mit den genannten Einkäufen fortzufahren, wobei sein virtuelles Konto dann mit der Anzahl der Einheiten belastet wird, die dem getätigten Kauf entspricht.

Artikel 1-4 : Nutzung eines Supports durch Teilnehmer, die kein virtuelles Konto erstellt haben

Teilnehmer, die kein virtuelles Konto eingerichtet haben, können für Einkäufe im Veranstaltungsgehäuse Unterstützung an einem der vom Veranstalter zu diesem Zweck bereitgestellten und in der Anlage vorhandenen Schalter erhalten.

Der genannte Support wird völlig unabhängig arbeiten.

Wenn die Unterstützung an den Teilnehmer geliefert wird, werden Werteinheiten, die den vom Teilnehmer an den Organisator gezahlten Beträgen entsprechen, in der Unterstützung erfasst, vorbehaltlich der in den Artikeln 3-2 und 2-4 genannten Kosten.

Der Organisator wird die vom Teilnehmer gezahlten Beträge unter seiner alleinigen Verantwortung einziehen, WEEZEVENT, das nicht an der Durchführung der Überweisung der Gelder beteiligt ist.

Artikel 1-5 : Wiederbeladung von Stützen

Die Teilnehmer können ihren Support neu laden, entweder über einen Remote Reload oder einen Counter Reload.

Standardmässig darf der Support nicht mehr als 250 Schweizer Franken als Wert enthalten.

Es ist jedoch möglich, dass der Organisator eine maximale Tragfähigkeit für die untere oder obere Stütze bereitstellt.

Artikel 1-5-1 : Umladen im Schalter

Die Schalteraufladung erfolgt direkt mit dem Veranstalter an einem im Veranstaltungsgehäuse befindlichen Schalter, je nach der vom Veranstalter gewählten Zahlungsweise, in der Regel per Bankkarte, Bar oder Scheck. Unabhängig von der Art der Aufladung werden die von den Teilnehmern gezahlten Beträge direkt vom Organisator unter seiner alleinigen Verantwortung eingezogen, ohne über das Weezevent-Konto zu gehen. Eine Anzahl von Werteinheiten, die dem Betrag der Nachladung entspricht, wird auf dem Support aufgezeichnet.

Teilnehmer, die ein virtuelles Konto erstellt haben, erhalten den Rückladebetrag auf ihrem Konto gutgeschrieben.

Artikel 1-5-2 : Fernnachladung

Hat der Veranstalter diese Möglichkeit vorgesehen und sind die Voraussetzungen für den Zugang zum Internet ausreichend, können die Teilnehmer die Medien auch aus dem Internet mit der Anzahl der gewünschten Werteinheiten aufladen, beispielsweise über ihr Smartphone, insbesondere über ihre Bankkarte oder andere vom Veranstalter angebotene Mittel.
Das Fernladen setzt voraus, dass der Teilnehmer ein virtuelles Konto unter den gleichen Bedingungen wie in Artikel 1-2 oben beschrieben einrichtet.

Wenn der Organisator diese Möglichkeit vorgesehen hat und der Teilnehmer diese Option wählt, ermöglicht ein automatisches Aufladesystem über das Internet dem Teilnehmer ebenfalls, sein Konto automatisch um einen vordefinierten Betrag aufzuladen, sobald die Anzahl der auf dem Konto registrierten Einheiten einen vordefinierten Schwellenwert unterschritten hat. Diese Aufladung, der der Teilnehmer zugestimmt hat, wird nach einer Befragung durch die Bank des Teilnehmers wirksam, wobei die Gutschrift erst nach Ermächtigung zur Belastung des Bankkontos des Teilnehmers wirksam wird.

Artikel 1-5-3 : Nachladen bei Verwendung der “mobilen” Lösung

Teilnehmer, die ein virtuelles Konto erstellt und sich über ihr Smartphone für die bargeldlose Lösung entschieden haben, können nur einen Remote Reload durchführen.
Die Teilnehmer können somit ihr virtuelles Konto durch eine Zahlung auf das Weezevent-Konto unter den in Artikel 1-2 genannten Bedingungen aufladen. Das virtuelle Konto verfolgt diesen Reload-Vorgang.

Artikel 1-6 : Spezifische Merkmale des Dienstes

Die Organisatoren haben die Möglichkeit, sich mit WEEZEVENT auf eine bestimmte Konfiguration des Dienstes zu einigen. Der Veranstalter kann insbesondere bestimmte Funktionalitäten entfernen, Einschränkungen vornehmen oder neue Funktionalitäten schaffen. Dementsprechend ist die Beschreibung des Dienstes gemäß Abschnitt 1 nur dazu bestimmt, die allgemeinen Funktionen des Dienstes zu beschreiben.

Es sei daran erinnert, dass es der Organisator ist, der den Dienst selbst so konfiguriert und einstellt, dass WEEZEVENT nicht für eine Konfiguration des Dienstes verantwortlich gemacht werden kann, die gegen gesetzliche oder regulatorische Bestimmungen verstößt.

WEEZEVENT lädt die Teilnehmer daher ein, eines der Kommunikationsmedien des Veranstalters zu besuchen, insbesondere die Website(s) oder die mobile Anwendung der Veranstaltung, oder sich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen, um genauer zu erfahren, wie der Dienst funktioniert und welche spezifischen Betriebsarten der Veranstalter anwendet.

Artikel 2 : Abschluss des Verkaufs

Im Rahmen der Nutzung der von WEEZEVENT eingerichteten sogenannten “bargeldlosen” Lösung werden Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen entweder direkt zwischen dem Teilnehmer und dem Organisator oder seinen Partnern oder zwischen WEEZEVENT und dem Teilnehmer abgeschlossen.

Artikel 2-1 : Mechanismus des Verkaufs im Rahmen eines Schalter Reload

Im Falle eines Gate Closure Reload werden Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt des Reloads zwischen dem Teilnehmer und dem Organisator abgeschlossen, wobei der Reload-Vorgang die Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und dem Organisator über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, die der Organisator in der Anlage anbietet, zustande bringt. Der Teilnehmer zahlt daher den Preis für die Waren oder Dienstleistungen, die er auf dem Veranstaltungsgelände verbraucht, bevor sie vom Veranstalter oder einem seiner Partner geliefert oder bereitgestellt werden.

Die Wahl der Ware oder Dienstleistung, die der Teilnehmer dem Organisator erworben und zuvor bezahlt hat, trifft der Teilnehmer, wenn er sich an eine der in der Anlage befindlichen Verkaufsstellen wendet. Zu diesem Zeitpunkt liefert der Organisator die gewählte Ware oder erbringt die vom Teilnehmer gewählte Dienstleistung, vorausgesetzt, dass der Teilnehmer zuvor den Preis der Dienstleistung oder Ware bezahlt hat, d.h. dass der Teilnehmer über eine Anzahl von Einheiten verfügt, um diese Operation durchzuführen.

Im Rahmen eines Gate Closure Reload bleibt WEEZEVENT ein Dritter an der Transaktion des Verkaufs von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen, die direkt zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer abgeschlossen wird.

Artikel 2-2 : Verkaufsmechanismus für Online-top-up

Im Falle eines Remote-Reloads oder eines Reload vor der Veranstaltung (im Folgenden “Online Reload” genannt), unabhängig davon, ob der Teilnehmer einen Support oder sein Smartphone nutzt, wird ein Kaufvertrag über die im Lautsprecher verfügbaren Waren oder Dienstleistungen direkt zwischen dem Teilnehmer und WEEZEVENT, WEEZEVENT, das im Rahmen dieser Beziehung als Verkäufer auftritt, abgeschlossen.

Der Umladevorgang stellt daher die Vereinbarung zwischen WEEZEVENT und dem Teilnehmer über die Lieferung der in der Anlage angebotenen Waren oder Dienstleistungen durch WEEZEVENT oder eine von WEEZEVENT vertretene Person dar. Beim Umladen zahlt der Teilnehmer WEEZEVENT den Preis für diese Waren oder Dienstleistungen vor ihrer Lieferung an die zu diesem Zweck vorhandenen Verkaufsstellen.

In dem Moment, in dem der Teilnehmer zu einer der in der Anlage befindlichen Verkaufsstellen geht und eine Ware oder Dienstleistung bestellt, überträgt WEEZEVENT dem Organisator seinen Status als Auftragnehmer und alle Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag, der ihn an den Teilnehmer bindet.

Daher ermächtigt der Teilnehmer WEEZEVENT hiermit, den Vertrag über den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen zwischen WEEZEVENT und dem Teilnehmer im Rahmen eines Online-Reloads an den Organisator abzutreten. Zu diesem Zweck wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Organisator vor Abschluss dieser Vereinbarung zugesagt hat, WEEZEVENT durch die Rechte und Pflichten aus den

Kaufverträgen zu ersetzen, die zwischen WEEZEVENT und den Teilnehmern im Rahmen eines Online-Reloads abgeschlossen wurden.

Artikel 2-3 : Vertriebshaftung

Gemäß dem Vorstehenden kann WEEZEVENT in keiner Weise für die mit den Teilnehmern abgeschlossenen Kaufverträge haftbar gemacht werden, die entweder zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern im Rahmen eines Counter Reload oder mit WEEZEVENT im Rahmen eines Online Reload abgeschlossen wurden. Im letzteren Fall überträgt WEEZEVENT seinen Status als Verkäufer auf den Veranstalter, der die Verträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausführt.

Folglich wird vom Teilnehmer ausdrücklich vereinbart und akzeptiert, dass es der Organisator ist, der die volle Verantwortung für die Ausführung der genannten Verträge (Sicherheitspflicht, Konformität, versteckte Mängel, fehlerhafte Produkte, usw.) zu übernehmen hat, WEEZEVENT nur vorübergehend die Rechtsqualität des Vertragspartners billigt, um eine Fernabrechnung zu ermöglichen, WEEZEVENT hat keine Berufung zur Ausführung der Verträge.

Artikel 2-4 : Preisliste

Die vom Teilnehmer erworbenen Waren und Dienstleistungen werden zu den in der Veranstaltungsanlage geltenden und vom Veranstalter und seinen Partnern festgelegten Sätzen bereitgestellt.
Diese Tarife beinhalten keine Aktivierungs-, Auflade- oder Rückerstattungsgebühren, die vom Veranstalter festgelegt werden und von der Anzahl der erworbenen Einheiten abgezogen werden.
Die vom Teilnehmer angeforderte Zahlung entspricht dem Gesamtbetrag des Kaufs, einschließlich dieser Gebühren.

Artikel 3 : Merkmale der Halterungen

Artikel 3-1 : Allgemeine Merkmale der Halterungen

Der Support ist gegebenenfalls das einzige und einzige Mittel, das Hauptmittel oder eines der verfügbaren Mittel, um Einkäufe in der Veranstaltungsanlage beim Veranstalter zu tätigen.

Die Unterstützungen werden den Teilnehmern ausnahmslos am Veranstaltungsort gewährt. Sofern der Veranstalter nichts anderes beschließt, bleiben sie volles und vollständiges Eigentum des Veranstalters.
Die Teilnehmer müssen, sobald der Support geliefert wird, die ordnungsgemäße Funktion sicherstellen und den Organisator so schnell wie möglich über jede Störung informieren, damit der defekte Support ersetzt werden kann.

Die Teilnehmer gewährleisten die Aufbewahrung und Erhaltung der Materialien während der gesamten Dauer der Veranstaltung. Zu diesem Zweck verwenden die Teilnehmer die Materialien gemäß den ihnen erteilten Anweisungen so, dass sie nicht beschädigt werden.

Im Falle des Verlusts der Unterstützung durch einen Teilnehmer ist WEEZEVENT nicht an eine Verpflichtung zur Rückerstattung weder an den Organisator noch an den Teilnehmer gebunden.

Für den Fall, dass ein Teilnehmer auf Wunsch des Veranstalters ein virtuelles Konto eingerichtet hat, ist es jedoch möglich, einen zweiten Support mit der gleichen Anzahl von Value Units zu erteilen, wie der erste, der zuvor deaktiviert wurde. Um das erste Medium zu deaktivieren, muss es ein mit dem Internet verbundenes Gerät kontaktieren und erst dann werden die Medien deaktiviert. So können in der Zeit zwischen dem Verlust der Unterstützung und ihrer wirksamen Sperrung Werteinheiten entfernt werden, insbesondere bei betrügerischer Nutzung der verlorenen Unterstützung. Das zweite Medium wird daher erst dann mit dem Saldo der auf dem ersten Chip vorhandenen Werteinheiten gutgeschrieben, wenn es effektiv gesperrt ist.

Da der Support nicht mit einem Passwort oder PIN-Code arbeitet, bleiben die Teilnehmer bei Verlust oder Diebstahl ihres Supports und insbesondere bei betrügerischer Nutzung durch Dritte voll verantwortlich. WEEZEVENT schließt daher seine volle Haftung im Falle einer betrügerischen Nutzung des Supports durch eine nicht autorisierte Person aus. Bei Verlust oder Diebstahl werden die Teilnehmer gebeten, den Veranstalter unverzüglich zu informieren, damit der Support deaktiviert werden kann.

Artikel 3-2 : Aktivierungskosten und Rückerstattungskosten

Im Rahmen der Umsetzung der so genannten “bargeldlosen” Lösung hat der Organisator die Möglichkeit, von WEEZEVENT die Umsetzung von Aktivierungsgebühren zu verlangen, die am Ende der Veranstaltung nicht erstattet werden können. Die vom Veranstalter dem Teilnehmer in Rechnung gestellten und von der Anzahl der in der Anlage verbrauchbaren Werteinheiten abgezogenen Aktivierungsgebühren entsprechen der Abrechnung des dem Teilnehmer angebotenen sogenannten “cashless” Dienstes :

  • Nutzung eines Supports, der es ermöglicht, Waren oder Dienstleistungen, die später in der Anlage verbraucht werden, online oder am Schalter zu bestellen und zu bezahlen ;
  • Erhaltung der Unterstützung durch den Teilnehmer ;
  • Nutzen Sie die so genannte “bargeldlose” Lösung, die es allen Beteiligten ermöglicht, die Fallstricke von Treffen mit vielen Menschen zu vermeiden (Kassenfehler, Verlust von Zahlungsmethoden, Online-Überwachung des Verbrauchs, usw.).

Ebenso kann der Organisator verlangen, dass die Erstattungskosten von den Beträgen abgezogen werden, die am Ende der Veranstaltung an die Teilnehmer zurückzuerstatten sind, da die Erstattungsarbeiten den Einsatz erheblicher technischer und personeller Ressourcen erfordern.

Die Entscheidung, diese Kosten in Rechnung zu stellen (Aktivierung und Erstattung), liegt in der alleinigen Verantwortung des Veranstalters. Es sei auch daran erinnert, dass WEEZEVENT diese Gebühren nicht erhebt. Folglich verzichtet der Teilnehmer unwiderruflich auf jeden Rückgriff auf WEEZEVENT im Zusammenhang mit der Abrechnung dieser Aufwendungen oder deren Erstattung.

Artikel 4 : “Cashless” Lösung über das Smartphone des Teilnehmers

Artikel 4-1 : Verlust des Smartphones durch einen Teilnehmer

Es sei daran erinnert, dass der Teilnehmer das Sorgerecht für sein Smartphone übernehmen muss und dass WEEZEVENT in keiner Weise für die betrügerische Nutzung eines Smartphones durch eine unbefugte Person verantwortlich gemacht werden kann. Im Falle des Verlustes eines Smartphones durch einen Teilnehmer ist WEEZEVENT nicht an eine Verpflichtung zur Rückerstattung an den Teilnehmer gebunden.

Artikel 4-2 : Maximale Tragfähigkeit der Stütze

Standardmässig kann die Nutzung der “Cashless”-Lösung über das Smartphone des Teilnehmers nicht dazu führen, dass der Teilnehmer eine Anzahl von Einheiten besitzt, die über dem Gegenwert von 250 Schweizer Franken liegt.

Es ist jedoch möglich, dass der Organisator mit WEEZEVENT eine geringere oder höhere maximale Ladekapazität plant.

Artikel 4-3 : Aktivierungskosten und Erstattungskosten

Wie bei der Nutzung der Medien kann der Organisator WEEZEVENT auffordern, Aktivierungsgebühren für die Nutzung der Lösung über das Smartphone des Teilnehmers zu erheben. Die Aktivierungsgebühr wird am Ende der Veranstaltung nicht zurückerstattet.

Die vom Organisator dem Teilnehmer in Rechnung gestellten Aktivierungsgebühren werden von der Anzahl der in der Anlage verbrauchbaren Werteinheiten abgezogen und entsprechen der erneuten Rechnungsstellung der verschiedenen den Teilnehmern angebotenen Dienstleistungen durch den Organisator, insbesondere dem Nutzen der so genannten “bargeldlosen” Lösung, die es allen Teilnehmern ermöglicht, die Fallstricke bei Versammlungen mit vielen Personen (Kassenfehler, Verlust von Zahlungsmitteln, Online-Überwachung des Verbrauchs, usw.) zu vermeiden.

Ebenso kann der Organisator verlangen, dass die Erstattungskosten von den Beträgen abgezogen werden, die am Ende der Veranstaltung an die Teilnehmer zurückzuerstatten sind, da die Erstattungsarbeiten den Einsatz erheblicher technischer und personeller Ressourcen erfordern.

Die Entscheidung, diese Kosten in Rechnung zu stellen (Aktivierung und Erstattung), liegt in der alleinigen Verantwortung des Veranstalters. Es sei auch daran erinnert, dass WEEZEVENT diese Gebühren nicht erhebt. Folglich verzichtet der Teilnehmer unwiderruflich auf jeden Rückgriff auf WEEZEVENT im Zusammenhang mit der Abrechnung dieser Aufwendungen oder deren Erstattung.

Artikel 5 : Unmöglichkeit der Übertragung von Werteinheiten durch die Teilnehmer zwischen ihren jeweiligen virtuellen Konten und/oder ihren jeweiligen Supports.

Virtuelle Konten und Supports sind für jeden Teilnehmer persönlich. Diese Werkzeuge sind nur für den Kauf beim Veranstalter und nur bei diesem bestimmt.

Virtuelle Konten oder Unterstützungen dürfen in keiner Weise für Zahlungen zwischen den Teilnehmern verwendet werden, insbesondere nicht durch Übertragung von Werteinheiten.

Der Transfer von Werteinheiten zwischen den jeweiligen Unterstützungen der einzelnen Teilnehmer ist nicht möglich. Ebenso sind die Teilnehmer nicht in der Lage, Überweisungen über ihre jeweiligen virtuellen Konten vorzunehmen, falls vorhanden.

Artikel 6 : Änderung und Absage der Veranstaltung – Zuteilung nicht genutzter Wertanteile – Rückerstattung des Teilnehmers am Ende der Veranstaltung

Artikel 6-1 : Änderung und Stornierung einer Veranstaltung

Die Teilnehmer werden über die mögliche Absage der Veranstaltung, ihre Verschiebung oder wesentliche Änderung durch den Veranstalter oder durch WEEZEVENT informiert, wenn WEEZEVENT zuvor vom Veranstalter informiert wurde.

In diesem Zusammenhang ist es möglich, dass der Organisator beschließt, die Beträge zurückzuerstatten, die die Teilnehmer vor der Veranstaltung an WEEZEVENT zahlen müssen.

Die Rückerstattung erfolgt durch WEEZEVENT, wenn und nur dann, wenn WEEZEVENT noch über ausreichende Summen verfügt, um mit der Rückerstattung fortzufahren, da daran erinnert wird, dass WEEZEVENT den Verkauf von Waren und Dienstleistungen an die Teilnehmer nur in dem Umfang gewährleistet, in dem sie vom Veranstalter ausgeführt werden.

Mit der Nutzung des WEEZEVENT-Service erklärt der Teilnehmer ausdrücklich, dass er auf einen Rückgriff gegen WEEZEVENT zur Kostenerstattung ausdrücklich verzichtet. WEEZEVENT wird jedoch alles in seiner Macht Stehende tun, damit die Teilnehmer vom Veranstalter eine Rückerstattung erhalten.

Es wird daran erinnert, dass jede Entscheidung, eine Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder zu ändern, in der alleinigen Verantwortung des Veranstalters liegt und dass WEEZEVENT diese nicht ersetzen kann.

In jedem Fall kann WEEZEVENT nicht für die Rückerstattung von Geräten haftbar gemacht werden, die sich aus einer Nachladung am Schalter ergeben.

Artikel 6-2 : Wahl des Veranstalters bezüglich ungenutzter Value Units

Es liegt im alleinigen Ermessen des Veranstalters, die Zuteilung der nicht genutzten Werteinheiten am Ende der Veranstaltung festzulegen. Gemäß dieser Richtlinie können die Teilnehmer die Rückerstattung dieser Werteinheiten verlangen, den Restbetrag an den Organisator oder möglicherweise an eine Partnerorganisation spenden, diese Werteinheiten für die nächste(n) Veranstaltung(en) dieses Organisators aufbewahren, usw.

Die Teilnehmer werden gebeten, sich direkt mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen, insbesondere auf jedem Kommunikationsmedium des Veranstalters (z.B. Veranstaltungswebsite, mobile Anwendung der Veranstaltung, Anzeige in der Veranstaltungsanlage, usw.), um zu überprüfen, was vom Veranstalter geplant wurde, insbesondere hinsichtlich eines möglichen Rückerstattungsverfahrens für die Veranstaltung, an der sie teilnehmen.

Die Teilnehmer entbinden WEEZEVENT von jeglicher Verantwortung für eine etwaige Rückerstattung, die nur eine Option und keine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung bleibt, wobei die Verkäufe aus den Umladevorgängen perfekt sind und die an WEEZEVENT und/oder den Organisator gezahlten Beträge weder rechtlich noch rechtlich Anzahlungen oder Einlagen sind, die es einer der Parteien ermöglichen, sich zurückzuziehen. Es liegt daher in der Verantwortung des Teilnehmers, entsprechend den Waren und Dienstleistungen, die er tatsächlich im Veranstaltungsgehäuse zu verbrauchen beabsichtigt, umzuladen, wobei jede Zahlung als endgültig gilt.

Artikel 6-2-1 : Rückerstattung der Teilnehmer am Ende der Veranstaltung

Die Rückerstattung der Teilnehmer am Ende der Veranstaltung liegt im Ermessen des Veranstalters. Im Rahmen eines Rückerstattungsverfahrens folgt WEEZEVENT nur der vom Veranstalter festgelegten Position.

Im Falle einer Rückerstattung können somit Teilnehmer, die am Ende der Veranstaltung nicht alle auf ihrem Support registrierten Value Units genutzt haben und deren Support einen Saldo von mindestens 0,5 Schweizer Franken aufweist, unter den nachfolgend beschriebenen Bedingungen erstattet werden.

Artikel 6-2-2 : Rückerstattung der Teilnehmer am Schalter

Die Rückerstattung der Teilnehmer durch den Veranstalter erfolgt grundsätzlich durch WEEZEVENT im Namen und im Namen des Veranstalters über das virtuelle Konto. Der Veranstalter kann jedoch am Schalter im Veranstaltungsgehäuse eine Rückerstattung verlangen.

In diesem Zusammenhang müssen die Teilnehmer ihre Unterstützung an einen Schalter bringen. Der Organisator ist allein verantwortlich für den Betrag, der den noch auf der Unterstützung registrierten Value Units entspricht.

Der Support und gegebenenfalls das virtuelle Konto des Teilnehmers werden von diesem Betrag abgezogen.

Artikel 6-2-3 : Einrichtung eines virtuellen Kontos für die Rückerstattung

WEEZEVENT kann Rückerstattungen nur an Teilnehmer vornehmen, die ein virtuelles Konto erstellt haben. Teilnehmer, die kein virtuelles Konto erstellt haben, müssen ein virtuelles Konto erstellen, um eine Rückerstattung bei WEEZEVENT beantragen zu können.

Artikel 6-2-4 : Antrag auf Rückerstattung

Jeder Erstattungsantrag eines Teilnehmers muss WEEZEVENT innerhalb von höchstens 7 Tagen nach Ende der Veranstaltung oder gegebenenfalls innerhalb einer zuvor zwischen dem Organisator und WEEZEVENT vereinbarten und vom Organisator den Teilnehmern mitgeteilten Frist erreichen.

Um die Rückerstattung zu erhalten, muss der Teilnehmer nach Wahl des Veranstalters entweder seine Bankverbindung (RIB/IBAN) oder seine Kreditkartennummer angeben, die in der gleichen Währung sein muss wie die der von ihm durchgeführten Umladungen und deren Holdinggesellschaft in derselben Bankenzone (z.B. SEPA-Zone für die Eurozone und den Schweizer Franken) liegt.

WEEZEVENT erstattet den Teilnehmern innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Veranstaltung, sofern die Verfügbarkeit für die Rückerstattung ausreichend ist und der Betrag des Rückerstattungsantrags des Teilnehmers den online wiederaufgeladenen Betrag nicht übersteigt. Es sei darauf hingewiesen, dass WEEZEVENT nicht aus eigenen Mitteln, sondern nur mit den Mitteln, die ihm für Online-Reloads zur Verfügung stehen, die an den Organisator gezahlt werden sollen, erstattet.

Falls erforderlich und unter dem gleichen Vorbehalt, kann der Erstattungszeitraum auf Antrag des Veranstalters verlängert werden. WEEZEVENT fordert die Teilnehmer daher auf, sich mit dem Organisator in Verbindung zu setzen, um Informationen über Erstattungsfristen zu erhalten.

Artikel 6-2-5 : Spende

Sofern die vom Organisator festgelegte Frist für die Beantragung der Erstattung überschritten wird, entspricht das Fehlen eines Erstattungsantrags einer Spende des Teilnehmers an den Organisator, die dem Teilnehmer vollständig bekannt ist.

Die Annahme dieser Klausel ist für den Abschluss dieses Vertrages entscheidend. Der Teilnehmer erklärt in voller Kenntnis der Sachlage, dass er am Ende der Veranstaltung noch verbleibende, auf seiner Unterstützung registrierte Werteinheiten spenden möchte, für die er innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Frist keinen Erstattungsantrag gestellt hat.

Artikel 7 : Aussetzung des Dienstes bei berechtigten Zweifeln

WEEZEVENT behält sich das Recht vor, die Ausführung einer Transaktion im Falle berechtigter Zweifel zu verweigern. Zu den abgedeckten Transaktionen gehören Rückerstattungen an die Teilnehmer oder bestimmte Nachladevorgänge. WEEZEVENT kann insbesondere ablehnen :

  • Im Zweifelsfall besteht eine Bestimmung auf dem Bankkonto des Teilnehmers, der eine Fernaufladung durchführen möchte ;
  • Im Falle eines Hardwarefehlers (z.B. falsche Identifikatoren, ungültiges Einmalpasswort) ;
  • Im Falle einer gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtung ;
  • Im Falle eines Erstattungsantrags auf ein Bankkonto, dessen Holdinggesellschaft ihren Sitz außerhalb des EWR hat, oder im Falle eines Erstattungsantrags auf ein Bankkonto, das nicht dasjenige ist, das der Teilnehmer bei der Einrichtung seines virtuellen Kontos registriert hat ;
  • Im Falle von Zweifeln an dem Unternehmen, das die Mittel erhält, oder der Person, die den Abschluss einer Transaktion beantragt. Es sei daran erinnert, dass der Dienst nicht für betrügerische Zwecke, Betrug oder Geldwäsche verwendet werden darf.

Für den Fall, dass WEEZEVENT sich aus irgendeinem Grund weigert, eine Operation durchzuführen, informiert es den Organisator und den Teilnehmer auf irgendeine Weise innerhalb von 2 Werktagen ab dem Tag, an dem es die Entscheidung getroffen hat, die Operation abzulehnen.

Artikel 8 : Haftungsausschluss

Es sei daran erinnert, dass WEEZEVENT im Rahmen der Umsetzung des Dienstes als Dienstleister des Veranstalters und auf Anweisung des Veranstalters auftritt.
Der Organisator verpflichtet sich, im Rahmen der von WEEZEVENT durchgeführten Überprüfungsverfahren alle Dokumente zu übersenden, die die Realität der Veranstaltung und die Ernsthaftigkeit des Organisators belegen : Mietvertrag, Alkohollizenz, präfektorale Genehmigung, KBI-Auszug, Nachweis des Wohnsitzes des Verantwortlichen oder des Ausweises des Organisators usw.
WEEZEVENT kann daher in keiner Weise haftbar gemacht werden :

  • Eine Unzulänglichkeit des Dienstes für die Bedürfnisse des Veranstalters ;
  • Stornierung, Verschiebung oder wesentliche Änderung der Veranstaltung, wobei diese Entscheidungen in der Verantwortung des Veranstalters liegen, WEEZEVENT kann diese nicht ersetzen ;
  • Eine schlechte oder nicht vorhandene Mitteilung des Veranstalters über das Funktionieren des Dienstes und die gewählten Optionen, insbesondere im Hinblick auf die Erstattungspolitik (keine Erstattung, Erstattungsfristen, usw.) ;
  • Eine Unfähigkeit des Veranstalters, Erstattungen zu leisten : WEEZEVENT wird sein Möglichstes tun, um sicherzustellen, dass der Organisator die von ihm zugesagten Erstattungen leistet. WEEZEVENT kann es jedoch nicht ersetzen, und die Teilnehmer haben keinen direkten Anspruch auf Verwertung gegen WEEZEVENT ;
  • Allgemeiner gesagt, die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Veranstalters, insbesondere im Hinblick auf seine Verpflichtungen aus dem Betrieb des Dienstes ;
  • Die notwendigen Verwaltungs- und Steuerverfahren sowie die Zahlung aller damit verbundenen Steuern und Abgaben, für die der Veranstalter verantwortlich ist.

Artikel 9 : Widerrufsrecht

Da sich die vom Veranstalter erbrachte Leistung auf eine zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum zu erbringende Freizeitbeschäftigung bezieht, haben die Teilnehmer kein Widerrufsrecht im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes.

Artikel 10 : Höhere Gewalt

Es sei daran erinnert, dass WEEZEVENT alle technischen Vorrichtungen verwendet, die derzeit vernünftigerweise verwendet werden können, um die Kontinuität seines Dienstes zu gewährleisten, und WEEZEVENT kann nicht haftbar gemacht werden, wenn sein Server oder der Server oder die Server, auf denen die für den Betrieb des Dienstes erforderlichen Daten gespeichert sind, aus Gründen höherer Gewalt nicht verfügbar waren, wie beispielsweise Ausfall des öffentlichen Stromnetzes, Streiks, Stürme, Kriege, Erdbeben, Ausfall des öffentlichen Telekommunikationsnetzes, Ausfall der Internetverbindung durch öffentliche und private Betreiber, auf die WEEZEVENT angewiesen ist.

Die Verpflichtungen von WEEZEVENT werden während des Ereignisses, das einen Fall höherer Gewalt darstellt, ausgesetzt, und die Aussetzung der Verpflichtungen kann unter keinen Umständen zu einer Haftung für die Nichterfüllung der betreffenden Verpflichtung führen oder Schadenersatz oder Strafen für Verspätungen einleiten.

Diese Klausel gilt als wesentlich und bestimmt die Zustimmung von WEEZEVENT.

Artikel 11 : Unvorhersehbar

Die Parteien verpflichten sich, ihre Verpflichtungen auch dann zu erfüllen, wenn der Vertragssaldo durch Umstände gestört wird, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbar waren, auch wenn sich ihre Leistung als zu kostspielig erweisen würde, und alle wirtschaftlichen und finanziellen Folgen zu tragen.

Artikel 12 : Geltendmachung in Form von Sachleistungen und proportionale Senkung des Preises

Die Parteien vereinbaren, dass die säumige Partei im Falle einer Verletzung ihrer Verpflichtungen durch eine der Parteien nicht die Zwangsvollstreckung verlangen kann.

Im Falle eines Verstoßes einer der Vertragsparteien gegen ihre Verpflichtungen kann die Vertragspartei, die Opfer der Nichterfüllung ist, die Verpflichtung nicht selbst von einem Dritten auf Kosten der säumigen Vertragspartei erfüllen lassen. Der Gläubiger der Verpflichtung kann jedoch vor Gericht verlangen, dass die säumige Partei die für die Erfüllung erforderlichen Beträge vorschießt.

Die Vertragspartei, die Opfer der Nichterfüllung ist, kann im Falle der Nichterfüllung einer der der der anderen Vertragspartei obliegenden Verpflichtungen die Beendigung des Vertrags nach den im Artikel “Beendigung des Vertrags” festgelegten Verfahren verlangen.

Darüber hinaus verzichten die Parteien auf das Recht, bei unvollständiger Erfüllung der Verpflichtung eine anteilige Preisminderung zu verlangen.

Artikel 13 : Erinnerung an die wesentlichen Merkmale von Telekommunikationsnetzen – Unterbrechung der Dienste

Der Teilnehmer fühlt sich vollständig über die mit der Nutzung von Telekommunikationsnetzen verbundenen Risiken informiert, auch wenn WEEZEVENT alle Sicherheitsstandards verwendet, die ein hohes Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit gewährleisten können (https, ssl-Zertifikat, usw.).

Es sei daran erinnert, dass die Datenübertragung über Kommunikationsnetze nur von einer relativen technischen Zuverlässigkeit profitiert :

  • Im Internet zirkulierende Daten sind nicht gegen eine mögliche Veruntreuung geschützt ;
  • Die Bereitstellung von Software, die mit Kommunikationsnetzen verbunden ist, kann dem Eindringen unbefugter Dritter und Computerdelikten ausgesetzt sein ;
  • Die technischen Kapazitäten der Netze sind so bemessen, dass an einigen Stellen und zu bestimmten Tageszeiten der Internetzugang gesättigt sein kann (schlechte Telefonverbindung, unzureichendes Modem, unzureichende Bandbreite, unzureichende Nodesättigung, usw.).

Infolgedessen und in voller Kenntnis der WEEZEVENT Services verzichtet der Teilnehmer auf die Haftung von WEEZEVENT im Zusammenhang mit einem der oben genannten Sachverhalte oder Ereignisse.
Es wird auch daran erinnert, dass der WEEZEVENT-DIENST Unterbrechungen unterliegen kann, die für das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes erforderlich sind, insbesondere aus Gründen der Wartung, Sicherheit oder Speicherverwaltung. Im Falle einer planmäßigen Unterbrechung der Dienste verpflichtet sich WEEZEVENT, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um diese Wartungsarbeiten so zu planen, dass sie außerhalb der normalen Betriebszeiten des Dienstes und seiner Erreichbarkeit für die Teilnehmer und den Veranstalter (d.h. in der Regel nachts, nach der Veranstaltung) stattfinden, um ihre Auswirkungen auf die Erreichbarkeit des Dienstes zu minimieren. WEEZEVENT haftet nicht für eine ungeplante und nicht fehlerhafte Unterbrechung des Betriebs. Im Falle eines solchen Falles höherer Gewalt verpflichtet sich WEEZEVENT, alles Mögliche zu tun, um die Dienste so schnell wie möglich wiederherzustellen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich in gleicher Weise, WEEZEVENT zu informieren, wenn er von einer Fehlfunktion der WEEZEVENT Services Kenntnis erlangt oder feststellt.

Artikel 14 : Informatik und Freiheiten

Die von den Teilnehmern zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke der Nutzung des Dienstes zur Verfügung gestellt. Diese Informationen ermöglichen es WEEZEVENT, die Teilnehmer im Falle eines Rückerstattungsantrags oder im Falle einer Stornierung oder Änderung von Datum, Uhrzeit oder Ort einer Veranstaltung, für die sich die Teilnehmer angemeldet haben, zu kontaktieren.

Gemäß den Artikeln 5 und 8 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DDR) haben Sie das Recht, jederzeit auf alle Ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, diese zu berichtigen, abzulehnen, zu löschen und zu übermitteln, und zwar schriftlich, per Post und durch Nachweis Ihrer Identität gegenüber :
WEEZEVENT SWITZERLAND Sàrl, Rue Pré-du-Marché 23, CH-1004 Lausanne (Schweiz).
Die Teilnehmer können auch der Verwendung ihrer Kontaktdaten widersprechen, wenn ihnen von WEEZEVENT ein Angebot unterbreitet wird.
Durch die Validierung dieser AGB stimmen die Teilnehmer zu, dass WEEZEVENT ihre personenbezogenen Daten an den Organisator weitergeben kann. Es sei daran erinnert, dass es der Organisator ist, der WEEZEVENT über die Daten informiert, die er erhalten möchte. Jede Nutzung des Dienstes stellt daher eine Anerkennung der Übermittlung der dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Informationen dar. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen ist die Übermittlung von Daten für das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes erforderlich. Diese Daten können an alle WEEZEVENT-Partner übermittelt werden, die für die Ausführung, Verarbeitung, Verwaltung und das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes verantwortlich sind.
Daher kann WEEZEVENT nicht für die Verwendung dieser Daten verantwortlich gemacht werden.

Artikel 15 : Intellektuelles Eigentum

Der Inhalt der WEEZEVENT-Website ist Eigentum von WEEZEVENT und seinen Partnern und ist durch französische und internationale Gesetze über geistiges Eigentum geschützt.
Jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung dieser Inhalte ist strengstens verboten und kann eine Verletzung des Urheberrechts darstellen.

Darüber hinaus behält sich WEEZVENT das Eigentum an allen geistigen Eigentumsrechten an Fotos, Präsentationen, Studien, Zeichnungen, Modellen, Prototypen usw. vor, die zum Zwecke der Erbringung des Dienstes erstellt wurden. Der Teilnehmer verzichtet daher ohne die ausdrückliche, schriftliche und vorherige Genehmigung von WEEZEVENT auf die Vervielfältigung oder Verwertung dieser Studien, Zeichnungen, Modelle und Prototypen usw., die von einem finanziellen Beitrag abhängig gemacht werden können.

Artikel 16 : Rücktritt vom Vertrag – Vertragsfehler

Es sind keine Lösungsfälle geplant :

  • Überhöhter Preis ;
  • Unerwartet ;
  • Höhere Gewalt.

Die Kündigung des Vertrages kann daher nur bei nachgewiesenem Verschulden der einen oder anderen Partei ausgesprochen werden, wobei davon ausgegangen wird, dass insbesondere die folgenden

  • Tatsachen Grund zur Kündigung sind :
  • Auftreten einer unbezahlten Schuld ;
  • Nutzung des Dienstes durch den Teilnehmer außerhalb der Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen (Betrug, Geldwäsche, usw.).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss über die Nichterfüllung der Verpflichtungen durch eine Partei automatisch, die Aufforderung, die sich ausschließlich aus der Nichterfüllung der Verpflichtung ergibt, ohne Vorladung oder Formalitäten erfolgt.

Artikel 17 : Allgemeine Bestimmungen

Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass der Schuldner einer Zahlungsverpflichtung aus dieser Vereinbarung durch die bloße Geringfügigkeit der Verpflichtung wirksam in Verzug gerät.
Da die zwischen den Parteien seit Abschluss des Vertrages und bis zu seiner Beendigung ausgetauschten Dienstleistungen nützlich waren, wie und wann der Vertrag gegenseitig ausgeführt wird, werden sie keine Rückerstattung für den Zeitraum vor der letzten nicht erhaltenen Dienstleistung bewirken.

In jedem Fall kann die geschädigte Partei eine Schadenersatzklage einreichen.

Artikel 18 : Anwendbares Recht – Sprache

Diese AGBs und die daraus resultierenden Geschäfte unterliegen dem europäischen Recht.

Diese AGBs sind auf Französisch verfasst. Werden sie in eine oder mehrere Fremdsprachen übersetzt, so ist im Streitfall allein der französische Text maßgebend.

Artikel 19 : Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten, die sich aus den nach diesen AGB abgeschlossenen Geschäften über ihre Gültigkeit, Auslegung, Ausführung, Beendigung, Folgen und Konsequenzen und deren Folgen ergeben können, die zwischen WEEZEVENT und dem Teilnehmer nicht beigelegt werden konnten, sind den zuständigen Gerichten nach den allgemeinen Rechtsbedingungen vorzulegen.

Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er im Streitfall auf jeden Fall auf die konventionelle Mediation oder auf eine alternative Streitbeilegungsmethode (z.B. Schlichtungsverfahren) zurückgreifen kann.

Im Falle von Streitigkeiten mit einem Organisator kann unser Kundendienst per E-Mail kontaktiert werden : support@weezevent.com.

Artikel 20 : Vorvertragliche Informationen – Akzeptanz des Teilnehmers

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er vor Vertragsabschluss und vor jedem Umladen in verständlicher und verständlicher Form über diese AGB und alle folgenden Informationen informiert wurde :

  • Die wesentlichen Merkmale der Dienste unter Berücksichtigung des verwendeten Kommunikationsmittels und des betreffenden Dienstes ;
  • Der Preis der Dienste und die damit verbundenen Kosten werden daran erinnert, dass der genannte Dienst den Teilnehmern nicht von WEEZEVENT in Rechnung gestellt wird und dass der Preis der vom
  • Veranstalter angebotenen Waren und Dienstleistungen in der Veranstaltungsanlage und/oder auf allen Kommunikationsmedien des Veranstalters verfügbar ist ;
  • In Ermangelung einer sofortigen Erfüllung des Vertrages das Datum oder die Frist, bis zu der sich der Auftragnehmer verpflichtet, die bestellten Leistungen zu erbringen ;
  • Informationen über die Identität des Auftragnehmers, seine postalischen, telefonischen und elektronischen Kontaktdaten sowie seine Aktivitäten, sofern nicht aus dem Kontext ersichtlich ;
  • Informationen über gesetzliche und vertragliche Garantien und deren Umsetzung ;
  • Die Funktionalitäten digitaler Inhalte und gegebenenfalls ihre Interoperabilität ;
  • Die Möglichkeit, im Streitfall die konventionelle Mediation zu nutzen ;
  • Informationen über das Widerrufsrecht (Existenz, Bedingungen, Fristen, Modalitäten für die Ausübung dieses Rechts und Standard- Widerrufsformular), Kündigungsmodalitäten und andere wichtige Vertragsbedingungen ;
  • Akzeptierte Zahlungsmethoden.

Der Teilnehmer erklärt, dass er diese AGB vollständig und vollständig akzeptiert und verzichtet insbesondere auf das Recht, sich auf widersprüchliche Dokumente zu berufen, die gegen den Dienstleister nicht durchsetzbar sind.

WEEZEVENT ist eine Firma, das Veranstaltern eine CASHLESS-Lösung für ihre Veranstaltungen anbietet.

Name: WEEZEVENT SCHWEIZ GmbH
Hauptsitz: Rue Pré-du-Marché 23, CH-1004 Lausanne
Korrespondenz: Rue Pré-du-Marché 23, CH-1004 Lausanne
Gesetzlicher Vertreter: Pierre-Henri DEBALLON
Herausgeber: Pierre-Henri DEBALLON
WEEZEVENT.com-Website-Host: AMAZON
Aktienkapital: CHF 20’000.-
IDE / UID: CHE-293.650.669
Telefon: +41 (0) 21 588 04 60

Stand  : 21. Juni 2017, aktualisiert am 25. April 2019, am 16. Februar 2021, am 23. Juli 2021, am 12. November 2021.

newsletter-success