Nutzungsbedingungen der Dienste

Zweck dieser Nutzungsbedingungen von WEEZEVENT (nachfolgend die „AGB“) ist es, die jeweiligen Rechte und Pflichten von WEEZEVENT und dem Veranstalter (nachfolgend der „Veranstalter“) zu definieren.

Durch die Registrierung auf der WEEZEVENT-Website erklärt der Veranstalter ausdrücklich, diese AGB, die im Falle eines Konflikts über andere vom Veranstalter bereitgestellte Dokumente hinausgehen, einzuhalten.

WEEZEVENT bietet eine Online-Lösung zum Ticketverkauf für Veranstaltungen über mehrere Domains, Subdomains und Aliasnamen (nachfolgend die „Websites“) an und stellt diese Lösung den Veranstaltern zur Verfügung. WEEZEVENT agiert als Vermittler und bietet den Veranstaltern seine Expertise, seine Dienstleistungen und seine Ausrüstung.

WEEZEVENT bietet auch eine Ticketlösung an, die direkt vom Veranstalter am Veranstaltungsort genutzt werden kann. Diese AGB regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Veranstalter und WEEZEVENT (nachfolgend die „Parteien“).

ARTIKEL 1: Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag ermächtigt WEEZEVENT, Tickets (nachfolgend die „Tickets“) im Namen des Veranstalters zu veröffentlichen, herzustellen, zu verkaufen und zu vermarkten.
In diesem Zusammenhang erwirbt WEEZEVENT die Buchungsverträge, das Zugangs- und Registrierungsrecht (nachfolgend „Zugangsrechte“) vom Veranstalter, die es zum Verkauf an die Öffentlichkeit anbietet. Diese Vermittlerrolle betrifft ausschließlich den öffentlichen Verkauf von Zugangsrechten, die von WEEZEVENT erworben wurden. Der Veranstalter bleibt voll verantwortlich für die Organisation der Veranstaltung gegenüber den Käufern (nachfolgend „die Teilnehmer“).

Ein Ticket stellt die physische Manifestation eines Zugangsrechts dar. Es erlaubt den Teilnehmern, die Veranstaltungsstätte zu betreten und von den vom Veranstalter angebotenen Dienstleistungen zu profitieren.

Hinsichtlich der Bereitstellung von Geräten am Veranstaltungsort und der Erstellung von Freikarten fungiert WEEZEVENT lediglich als Dienstleister und stellt seine Leistungen dem Veranstalter in Rechnung. Die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen bleiben unberührt, soweit sie mit dem Status des Dienstleisters vereinbar sind.

Von der WEEZEVENT-Lösung angebotene Dienstleistungen

WEEZEVENT stellt dem Veranstalter eine Online-Verwaltungssoftware (nachfolgend die „Software“) zur Verfügung, die über einen Benutzernamen/Passwort auf WEEZEVENT-Websites zugänglich ist. Diese Software ermöglicht es dem Veranstalter, alle seine Veranstaltungen eigenständig gemäß den hierin festgelegten Bedingungen einzurichten oder zu „konfigurieren“. Der Veranstalter kann auch den Verkaufsstatus in Echtzeit überprüfen.

Auf ausdrücklichen schriftlichen Antrag des Veranstalters und sofern dieser akzeptiert wird, kann WEEZEVENT die Konfiguration der Veranstaltung übernehmen, in diesem Fall muss der Veranstalter alle notwendigen Informationen bereitstellen.

Diese Informationen müssen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens, der mit WEEZEVENT vereinbart wurde, kommuniziert werden, wobei WEEZEVENT dann eine Mindestfrist von zwei Werktagen benötigt, um diese Informationen online zu aktualisieren und zu veröffentlichen, sobald sie eingegangen sind.

Die WEEZEVENT-Lösung bietet auch die Möglichkeit, Veranstaltungen zu bewerben.

Tickets und abgeleitete Produkte werden den Teilnehmern über die technischen Schnittstellen von WEEZEVENT verkauft. WEEZEVENT sorgt dafür, dass diese den Teilnehmern zugesandt werden und kümmert sich um die damit verbundenen Zahlungen. Die WEEZEVENT-Lösung ermöglicht auch die Durchführung physischer Verkäufe; Verkäufe, die direkt von den Veranstaltern kassiert werden. Zu dieser Methode ist ein spezifischer Artikel in diesen AGB enthalten. WEEZEVENT verkauft in der Regel nur Online-Tickets über seine technischen Schnittstellen und seine eigenen Internetserver, selbst wenn der Veranstalter das Steuerungsmodul in eine Website eines Drittanbieters integriert hat, die die Server von WEEZEVENT aufruft.

Der Veranstalter kann WEEZEVENT jedoch ausdrücklich genehmigen, die Tickets über seine Partnernetzwerke zu vermarkten, wenn und nur wenn der betreffende Veranstalter die dafür vorgesehene Option in der Software ankreuzt. WEEZEVENT ist dann persönlich dafür verantwortlich, diese Netzwerke zu vergüten, die frei sind, einen Endverkaufspreis festzulegen, der höher ist als der, den der Veranstalter in der Software definiert hat.

WEEZEVENT ist nicht an eine Mindestgarantie für Ticketverkäufe gebunden, und allein der Veranstalter trägt das Risiko von unverkauften Tickets.

Der Veranstalter stellt WEEZEVENT ein garantiertes Ticketkontingent zur Verfügung, das erhöht werden kann. Der Veranstalter verpflichtet sich, WEEZEVENT keine höhere Anzahl an Zugangsrechten zur Verfügung zu stellen, als die tatsächliche Kapazität der Veranstaltung.

Der Veranstalter muss sich verpflichten, die Veranstaltungen nicht in einer Weise zu präsentieren, die die Teilnehmer irreführen könnte (irreführende Werbung) oder falsche Angaben, Behauptungen oder Darstellungen (falsche Werbung) enthalten. Bitte beachten Sie, dass es nicht die Aufgabe von WEEZEVENT ist, zu überprüfen, ob solche Informationen wahr sind oder ob sie möglicherweise den Teilnehmer über die Art der Veranstaltung in die Irre führen.

ARTIKEL 2: Gebühren und Preise für Tickets, Produkte und Dienstleistungen

Allein der Veranstalter bestimmt den Verkaufspreis der Tickets und eventuell der Produkte und/oder Dienstleistungen, die als optionale Extras angeboten werden, und kann zusätzliche Kosten berechnen.

Die Vergütung von WEEZEVENT (nachfolgend „Vergütung“) basiert auf dem Verkaufspreis des Tickets sowie eventuell von dem Veranstalter hinzugefügten Gebühren für optionale Produkte und/oder Dienstleistungen. Der Betrag dieser Vergütung ist in der Preisliste im Abschnitt „Preise“ der WEEZEVENT-Websites angegeben.
Änderungen der Preise erfolgen unter den Bedingungen des Artikels 27 dieser Nutzungsbedingungen.

Es wird ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, dass die Vergütung in allen Fällen geschuldet wird. Sollte der Veranstalter aus irgendeinem Grund gezwungen sein, den Ticketpreis an die Teilnehmer zu erstatten, wäre WEEZEVENT dennoch berechtigt, die Vergütung zu behalten.

Sofern nicht anders angegeben, umfasst die Vergütung, wie im zweiten Absatz dieses Artikels festgelegt, die Mehrwertsteuer gemäß den steuerlichen Standards.
Vorausgesetzt, dass diese Vergütung in der Preisliste aufgeführt ist, ermächtigt der Veranstalter WEEZEVENT, den Teilnehmern eine Buchungsgebühr zu berechnen, die WEEZEVENT vollständig behält. WEEZEVENT ist persönlich dafür verantwortlich, diese Gebühren einzuziehen.

WEEZEVENT kann auch für Freikarten und für durch die Software generierte Tickets, die zu direkten Einnahmen für den Veranstalter führen, eine Vergütung erhalten. Diese Vergütung ist ebenfalls in der Preisliste enthalten.

WEEZEVENT kann den Teilnehmern beim Kauf eines Tickets zusätzliche Dienstleistungen anbieten, wie z. B. Stornierungsversicherungen, Unterkunftslösungen usw. Es wird klargestellt, dass WEEZEVENT für die Vergütung der Drittanbieter verantwortlich ist, die diese Dienstleistungen erbringen, sowie für seine eigene Vergütung. Es wird darauf hingewiesen, dass alle diese Optionen, die den Teilnehmern angeboten werden, jederzeit vom Veranstalter abgeschaltet werden können.

ARTIKEL 3: Finanz-Bestimmungen

Zahlung der Ticket-Einnahmen

Die Veranstalter werden alle zwei Wochen am 1. und 16. eines jeden Monats, basierend auf den getätigten Verkäufen, bezahlt. Unter Berücksichtigung unvermeidlicher interbankärer Verzögerungen und Arbeitstage empfangen die Veranstalter in der Regel 1 bis 3 Tage nach dem 1. und 16. des Monats die Umsätze. Es kann zu zusätzlichen Verzögerungen bei der ersten Zahlung aufgrund von Prüfungs- und Sicherheitsprozessen kommen.

Jede Veranstaltung generiert eine Verkaufsübersicht. Der Veranstalter kann jederzeit über die Software auf die Verkaufsübersicht zugreifen.

Der Veranstalter ist verpflichtet, etwaige Einwände gegen die von WEEZEVENT vorgenommenen Zahlungen unverzüglich und spätestens vier Wochen nach der Zahlung zu erheben. Bei ausbleibenden Einwänden gilt die Zahlung als definitiv und WEEZEVENT ist nicht mehr haftbar.

Es sei darauf hingewiesen, dass WEEZEVENT keine Zahlung vornehmen kann, wenn die Bankdaten des Veranstalters unvollständig, fehlerhaft oder in einer anderen Währung als der der getätigten Verkäufe angegeben sind.

Einbehalt von Ticket-Einnahmen

Darüber hinaus behält sich WEEZEVENT das Recht vor, keine Zahlung vorzunehmen, wenn es Bedenken hinsichtlich der Identität des Empfängers der Gelder gibt: Konto im Ausland, fehlende Informationen usw. Bitte beachten Sie, dass die Dienstleistungen von WEEZEVENT nicht für betrügerische oder unlautere Zwecke genutzt werden dürfen.
Sollten solche Zweifel bestehen, kann WEEZEVENT unilateral die Ticket-Einnahmen zurückhalten und wird den Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist per E-Mail informieren, nachdem es die Entscheidung getroffen hat, die Zahlung zu blockieren.

In diesem Fall wird WEEZEVENT die Ticket-Einnahmen solange zurückhalten, bis die Identität des Kontoinhabers nachgewiesen wurde.

In ähnlicher Weise und unter denselben Bedingungen behält sich WEEZEVENT das Recht vor, die Zahlung der geschuldeten Beträge bis zur erfolgreichen Durchführung der Veranstaltung zurückzuhalten, wenn es legitime Bedenken hinsichtlich des Ablaufs der Veranstaltung gibt: Veranstaltung mit erheblichem Risiko einer Stornierung, Veranstaltung, die möglicherweise gegen öffentliche Ordnung verstößt usw.

Unter denselben Bedingungen behält sich WEEZEVENT das Recht vor, die Zahlung der geschuldeten Einnahmen bis zur erfolgreichen Durchführung der Veranstaltung zurückzuhalten, wenn es legitime Zweifel an den Vertriebsrechten für Tickets dieser Veranstaltung gibt: Veranstalter, der nicht über alle erforderlichen Genehmigungen/Bewilligungen für die Veranstaltung verfügt, irreführende Werbung, offensichtlicher Mangel an Rechten zur Aufführung einer Darbietung usw.

In den Fällen, die in den vorstehenden Absätzen vorgesehen sind, kann WEEZEVENT den Veranstalter auffordern, Dokumente vorzulegen, welche die Legitimität und Seriosität der Organisation der Veranstaltung belegen: Mietvertrag, Genehmigung der Gemeinde, Gründungsurkunde, Wohnsitznachweis der verantwortlichen Person, Ausweis des Veranstalters usw.
Unter keinen Umständen wird die Bereitstellung dieser Dokumente als ausreichend angesehen, um die Zahlung der betreffenden Beträge zu garantieren. Bei legitimen Zweifeln an einer Veranstaltung oder am Veranstalter werden die Ticket-Einnahmen von WEEZEVENT bis zum erfolgreichen Abschluss der Veranstaltung oder bis zur Rückerstattung an die Teilnehmer einbehalten. WEEZEVENT behält sich das Recht vor, einen oder mehrere Teilnehmer zu kontaktieren, um die Aussagen des Veranstalters zu überprüfen.

Es wird vereinbart und von den Parteien akzeptiert, dass das Recht, die Ticket-Einnahmen zurückzuhalten, auch bei mehreren Veranstaltungen eines Veranstalters gilt. Das heißt, wenn WEEZEVENT an der tatsächlichen Durchführung einer beliebigen Veranstaltung eines Veranstalters oder am Recht des Veranstalters, Tickets für eine seiner Veranstaltungen zu vertreiben, Zweifel hat, ist WEEZEVENT berechtigt, sämtliche an den Veranstalter geschuldeten Beträge einzubehalten, einschließlich solcher, die sich auf andere Veranstaltungen beziehen.

Rechnungslegungsvereinbarung

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Veranstalter durch die Annahme dieser AGB WEEZEVENT ermächtigt, eigene Rechnungen auszustellen. Der Kontoauszug, auf den in diesem Artikel verwiesen wird, ist die Rechnung, die im Namen und im Auftrag des Veranstalters ausgestellt wird. In dieser Hinsicht und in Übereinstimmung mit den geltenden steuerlichen Vorschriften sei darauf hingewiesen, dass der Veranstalter/Hauptauftraggeber die volle Verantwortung für seine Rechnungslegungsverpflichtungen und deren Folgen in Bezug auf die Mehrwertsteuer behält. Der Veranstalter wird daran erinnert, dass die vierwöchige Frist, die in Absatz 3 dieses Artikels festgelegt ist, auch für die Anfechtung des Inhalts von Rechnungen gilt. Der Veranstalter/Hauptauftraggeber verpflichtet sich, alle auf den Rechnungen ausgewiesenen Steuern zu begleichen, umgehend Kopien von Rechnungen anzufordern, wenn er keine Kopie erhalten hat, und WEEZEVENT über Änderungen seiner Unternehmensdaten zu informieren.

Die Rechnungslegungsvereinbarung mit WEEZEVENT entbindet den Veranstalter in keiner Weise von seinen steuerlichen Verpflichtungen. Der Veranstalter bestätigt, dass ihm bewusst ist, dass Rechnungen, die in seinem Namen und in seinem Auftrag ausgestellt werden, denselben Wortlaut wie die von ihm direkt ausgestellten Rechnungen enthalten müssen. Der Veranstalter verpflichtet sich, WEEZEVENT unverzüglich über alle zwingenden Informationen zu informieren, die möglicherweise nicht auf den Rechnungen erscheinen. Um die steuerlichen Vorschriften einzuhalten, und für den Fall, dass WEEZEVENT aus irgendeinem Grund, für mehr als 24 Monate nicht in der Lage ist, Einnahmen an den Veranstalter zu zahlen, wird WEEZEVENT gezwungen sein, diese Beträge in seiner Steuerbasis zu erfassen, und die Beträge werden nicht mehr zahlbar sein.
Bei Bedarf wird ein E-Mail-Benachrichtungssystem den Veranstalter über etwaige Zahlungsausfälle informieren und die Gründe für diese Zahlungsverweigerung, sei es technisch und/oder administrativ. Ferner werden die Maßnahmen erläutert, die der Veranstalter ergreifen muss, um sicherzustellen, dass die Zahlung so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden kann. Veranstalter können die Rechnungsabteilung von WEEZEVENT für alle benötigten Hilfen oder Klarstellungen kontaktieren.

ARTIKEL 4: Unbezahlte Beträge

WEEZEVENT haftet gegenüber dem Veranstalter nur für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Pflichten als Vermittler, d. h. für den Verkauf von Tickets an Teilnehmer. Das bedeutet, dass WEEZEVENT nicht für irgendwelche Fehler der Teilnehmer haftbar gemacht werden kann, einschließlich und unmittelbar für das Versagen der Zahlung des Ticketpreises durch die Teilnehmer. Daher wird der Veranstalter ohne Ausnahme zustimmen, die Kosten für alle möglicherweise auftretenden Rückbuchungen (Chargebacks) von Zahlungen zu übernehmen (nachfolgend „Unbezahlte Beträge“), unabhängig vom Grund.

Eine Online-Zahlung per Debit- oder Kreditkarte oder über die anderen von WEEZEVENT angebotenen Zahlungsmethoden,kann als unbezahlt deklariert werden, wenn der Karteninhaber dem prozessierenden Institut mitteilt, dass eine Transaktion nicht autorisiert wurde oder dass eine Bestellung nicht geliefert wurde. Zahlungsverweigerungen sind in der Regel das Ergebnis von Kartensperrungen nach einem Diebstahl oder Verlust. Sie können auch auftreten, wenn die Transaktion auf dem Kontoauszug des Karteninhabers nicht erkannt wird oder ein Missbrauch vorliegt. Im Falle einer fehlgeschlagenen Zahlung storniert die Bank des Karteninhabers, möglicherweise nach einer Entscheidung des Kartenetzwerks (Visa, Mastercard usw.), die Transaktion und belastet das Bankkonto von WEEZEVENT mit dem Betrag der stornierten Transaktion.

Der Veranstalter erklärt ausdrücklich, dass er das Risiko unbezahlter Beträge übernimmt und WEEZEVENT in diesem Zusammenhang nicht haftbar machen wird.

Im Falle, dass ein unbezahlter Betrag entsteht und der Betrag bereits an den Veranstalter ausgezahlt wurde, wird WEEZEVENT versuchen, den Teilnehmer zu kontaktieren, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. WEEZEVENTs Versuche, mit dem Teilnehmer zu verhandeln, bringen nicht mit sich, dass WEEZEVENT für einen bestimmten Ausgang verantwortlich ist, da es WEEZEVENTs Priorität ist, eine schnelle einvernehmliche Lösung für den unbezahlten Betrag zu finden und dabei den Teilnehmer an seine Verpflichtungen zu erinnern. Nach einer Frist von einem Monat ab dem Datum der Benachrichtigung über einen unbezahlten Betrag durch die Bank und falls der Betrag unbezahlt bleibt, wird WEEZEVENT dem Veranstalter den unbezahlten Betrag in Rechnung stellen, da die Vergütung von WEEZEVENT, wie in Artikel 2 dieser Bedingungen definiert, weiterhin besteht.

WEEZEVENT nutzt alle technischen Systeme, die derzeit von E-Commerce-Anbietern sinnvoll eingesetzt werden können, um sich selbst und den Veranstalter gegen das Risiko unbezahlter Beträge zu schützen. Der Veranstalter erklärt ausdrücklich, dass WEEZEVENT nicht für Fehlfunktionen dieser Systeme haftbar gemacht werden kann, mit denen er sich ebenfalls gut auskennt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gebrauch von gestohlenen ausländischen Karten. Außerdem wird im Rahmen der Beziehungen zwischen WEEZEVENT und dem Veranstalter ausdrücklich vereinbart, dass die Garantie des Veranstalters gegen unbezahlte Beträge in jedem Fall gilt. Im Gegenzug wird WEEZEVENT aktiv mit dem Veranstalter arbeiten, um ihm beim Inkasso von Teilnehmern zu helfen, insbesondere hinsichtlich etwaiger relevanter Informationen, die WEEZEVENT weitergeben kann und die im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen sind. Der Veranstalter verpflichtet sich, WEEZEVENT für alle entstandenen Kosten, gleich welcher Art, beim Inkasso unbezahlter Beträge zu entschädigen.

ARTIKEL 5: Registrierung einer Veranstaltung durch den Veranstalter

Es wird ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, dass die Erstellung einer Veranstaltung in der Software WEEZEVENT automatisch die Ermächtigung erteilt, die Tickets gemäß den festgelegten Kontingenten zu vermarkten. Bei jeder Erstellung einer Veranstaltung wird der Veranstalter die Ticketkontingente, die Termine und Zeiten der Veranstaltung sowie den Ticketverkaufsgrundpreis definieren.

ARTIKEL 6: Verkaufsbedingungen des Veranstalters

Der Veranstalter kann die Teilnehmer über eigene Verkaufs- und Nutzungsbedingungen über die WEEZEVENT-Oberfläche informieren.

Im Falle eines Konflikts zwischen den Klauseln dieser Bedingungen und den AGB, die für WEEZEVENT gegenüber den Teilnehmern bindend sind, haben die AGB von WEEZEVENT Vorrang.

ARTIKEL 7: Stornierung oder Änderungen von Veranstaltungen – Rückerstattungen an Teilnehmer

Stornierung

Wenn eine Veranstaltung erheblich geändert wird (Änderungen des Datums, der Uhrzeit, des Veranstaltungsortes oder des Programms), nachdem bereits Tickets verkauft wurden oder diese noch im Verkauf sind, muss der Veranstalter WEEZEVENT unverzüglich informieren.

Der Veranstalter übernimmt die volle Verantwortung, wenn die Änderungen an einer Veranstaltung nach diesen AGB und den geltenden Rechtsvorschriften als Stornierung der Veranstaltung angesehen werden.

Rückerstattungspflicht

WEEZEVENT erinnert den Veranstalter daran, dass die Verpflichtung, den Teilnehmern den vollen Ticketpreis im Falle einer stornierten Veranstaltung zurückzuerstatten, eine persönliche Verpflichtung des gesetzlichen Vertreters des Veranstalters ist.

Der Veranstalter ermächtigt WEEZEVENT ausdrücklich, Rückerstattungen mit den Beträgen vorzunehmen, die aus Ticketverkäufen, egal welcher Art, zur Verfügung stehen. WEEZEVENT kann Rückerstattungen für eine bestimmte Veranstaltung unter Verwendung der anderen Veranstaltungen des Veranstalters vornehmen. Wenn diese Beträge nicht ausreichen, verpflichtet sich der Veranstalter, WEEZEVENT die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Teilnehmer zu entschädigen, und garantiert unwiderruflich, WEEZEVENT gegen jegliche Ansprüche der Teilnehmer abzusichern. Im selben Kontext wird WEEZEVENT auch ermächtigt, mit den Teilnehmern zu kommunizieren, um ihnen die Kontaktdaten und alle relevanten Informationen über den Veranstalter zu geben, damit die Teilnehmer eine Rückerstattung direkt beim Veranstalter anfordern können.

Im Falle einer Rückerstattung wird die Vergütung, die der Veranstalter WEEZEVENT schuldet, von WEEZEVENT einbehalten.

Bitte beachten Sie, dass die Stornierung einer Veranstaltung außerdem gemäß der Preisliste zusätzliche Stornogebühren nach sich zieht.

Rückerstattung auf Anfrage des Veranstalters

Im Falle einer Verschiebung, wesentlichen Änderung oder Stornierung einer Veranstaltung kann der Veranstalter ausdrücklich verlangen, dass WEEZEVENT die vollständige oder teilweise Rückerstattung der Teilnehmer für alle oder einen Teil der bereits verkauften Tickets ohne Angabe von Gründen vornimmt. In diesem Fall und sofern WEEZEVENT nicht bereits im Besitz des notwendigen Betrags ist, den es benötigt, um die Rückerstattung vorzunehmen, muss der Veranstalter WEEZEVENT die erforderlichen Beträge zur Verfügung stellen, um die Rückerstattung durchzuführen. Zu Beachten ist, dass im Falle einer Rückerstattung auf Initiative des Veranstalters die Vergütung von WEEZEVENT einbehalten wird.

Rückerstattungsversicherung

WEEZEVENT kann nach eigenem Ermessen den Veranstalter auffordern, eine Versicherung abzuschließen, um die Rückerstattungskosten für Teilnehmer abzudecken, bevor der Vertrag abgeschlossen wird oder während seiner Ausführung. WEEZEVENT muss als Begünstigter der Versicherung benannt werden, damit es die erforderliche Entschädigung zur Durchführung der Rückerstattung erhält.

Die Versicherung muss alle Fälle von Stornierungen abdecken, einschließlich der Verschiebung oder wesentlichen Änderung der Veranstaltung, unabhängig davon, ob der Veranstalter verantwortlich ist oder nicht.

Selbst wenn eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen wurde, kann WEEZEVENT alle an die Veranstalter geschuldeten Beträge gemäß dem Artikel „EINBEHALTUNG DER TICKET-EINNAHMEN“ bis zur tatsächlichen Durchführung der betreffenden Veranstaltung(en) einbehalten.

Betrügerische Nutzung – Sicherheitsleistung

Die Software darf nicht für betrügerische Zwecke oder durch skrupellose Veranstalter genutzt werden, sodass WEEZEVENT sich das Recht vorbehält, die Ticket-Einnahmen einzubehalten, solange die vom Veranstalter organisierten Veranstaltungen erfolgreich durchgeführt wurden, gemäß den Bestimmungen des Artikels 3 dieser AGB „EINBEHALTUNG DER TICKET-EINNAHMEN in Fällen von legitimen Zweifeln“. Neben dieser Möglichkeit kann WEEZEVENT vor jeglichem Vertrieb oder während des Vertriebs der Veranstaltung von den Veranstaltern eine persönliche Sicherheitsleistung verlangen, um die Rückgabe der Ticketeinnahmen und die Zahlung der Stornogebühren zu garantieren. Die Garantie kann auch – falls erforderlich – von einer Bank oder einer natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland angefordert werden, egal ob diese Person Teil der Organisation der Veranstaltung ist oder nicht. WEEZEVENT behält sich das Recht vor, alle notwendigen Dokumente anzufordern, um die gewährten Garantien zu prüfen und außerdem das Recht, Garantien von bestimmten Personen abzulehnen.

Wiederverkaufsmodul – Rückerstattungen

Der Veranstalter hat insbesondere im Falle von ausverkauften Veranstaltungen die Möglichkeit, den Teilnehmern, die dies wünschen, über die Software von WEEZEVENT die Möglichkeit zu bieten, ihre Tickets zurückzugeben, und neuen Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, diese Tickets in einem „Wiederverkaufs“-Modul zu erwerben.

Diese Rückerstattung, zu einem Festpreis oder innerhalb eines Preissegments, das vom Veranstalter festgelegt wird, erfolgt nur an den Teilnehmer, wenn und sobald ein neuer Teilnehmer ein neues Ticket der gleichen Kategorie kauft. Dieses neue Ticket wird zu einem vom Veranstalter frei festgelegten Preis verkauft.

Das neue Ticket und der dafür generierte Barcode, der Gegenstand des neuen Verkaufs ist, ersetzen dann das ursprüngliche Ticket des Teilnehmers in der Gesamtkapazität der Veranstaltung, wobei festgelegt wird, dass die Rückerstattung des ursprünglichen Tickets sofort zur Ungültigkeit aller damit verbundenen Rechte führt.

In diesem Zusammenhang und wenn mehrere Teilnehmer eine Rückerstattung angefordert haben, erfolgt die Reihenfolge der Rückerstattungen nach der Reihenfolge der auf „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“-Basis eingegangenen Verkaufsanfragen.

Wenn der Wiederverkaufspreis innerhalb eines Preissegments liegt, das vom Veranstalter festgelegt wurde, liegt es am Teilnehmer, den Preis festzulegen, zu dem er innerhalb dieses Rahmens zurückerstattet werden möchte. Dieser vom Teilnehmer festgelegte Preis hat dann Auswirkungen auf die Reihenfolge, in der das Ticket im Wiederverkaufsmodul erscheint, wobei die Tickets in aufsteigender Preisordnung von niedrig nach hoch angezeigt werden.

Darüber hinaus kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen eine Wiederverkaufsgebühr erheben, die vom zu erstattenden Betrag an den ursprünglichen Teilnehmer abgezogen wird.

ARTIKEL 8: Geistiges Eigentum

Rechte von WEEZEVENT

WEEZEVENT behält sich das Eigentum an dem Design der Website und der Software vor, die es erstellt hat. Der Veranstalter erkennt an, dass die Ticketsoftware geistiges Eigentum ist, das sowohl von ihm als auch von seinen Mitarbeitern als solches zu betrachten ist, indem er es unterlässt, die Software ganz oder teilweise auf irgendeine Weise und in jeder Form zu kopieren oder zu reproduzieren, sie abzutippen oder in eine andere Sprache zu übersetzen oder sie anzupassen oder mit Objekten zu ergänzen, die nicht den Spezifikationen entsprechen.

Alle Inhalte, die nicht vom Veranstalter veröffentlicht werden und auf und/oder über die WEEZEVENT-Websites enthalten oder zugänglich sind, einschließlich aller Texte, Grafiken, Logos, Namen, Marken, Bezeichnungen, Registerkarten, Funktionen, Bilder, Audioinhalte, Daten , Fotos oder sonstiger Materialien oder Software (im Folgenden „WEEZEVENT-Inhalte“), sind ausschließliches Eigentum von WEEZEVENT und durch das Recht des geistigen Eigentums und alle anderen geltenden Gesetze geschützt.
Die WEEZEVENT-Inhalte dürfen nur von WEEZEVENT und/oder seinen Lizenznehmern genutzt und verwertet werden, und jede andere Nutzung stellt, sofern keine ausdrückliche Zustimmung von WEEZEVENT vorliegt, eine Verletzung dar.

Die WEEZEVENT-Inhalte dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von WEEZEVENT weder ganz noch teilweise und in keiner Weise heruntergeladen, kopiert, verändert, modifiziert, gelöscht, verteilt, übertragen, gesendet, vermietet, verkauft, abgetreten oder verwertet werden.

Hosting des Veranstalter-Inhalts

Durch das Bereitstellen von Inhalten auf den WEEZEVENT-Websites (nachfolgend „Veranstalter-Inhalte“) stimmt der Veranstalter zu, dass andere Veranstalter, die Öffentlichkeit oder Teilnehmer diese Inhalte kostenlos und nur für den persönlichen Gebrauch auf den WEEZEVENT-Websites oder anderen elektronischen Kommunikationsmedien (insbesondere mobil) einsehen und teilen können, solange diese Inhalte auf den WEEZEVENT-Websites gehostet werden.

Solange die Veranstalter-Inhalte auf den WEEZEVENT-Websites gehostet sind und im Rahmen der Funktionen, die den Zugriff auf die WEEZEVENT-Websites im Internet oder anderen elektronischen Kommunikationsmedien ermöglichen, autorisiert der Veranstalter WEEZEVENT, seinen Inhalt zu reproduzieren und/oder darzustellen und gegebenenfalls für diesen Zweck das Format anzupassen.

Zu beachten ist, dass WEEZEVENT aufgrund der spezifischen Gegebenheiten des Internets nicht haftbar gemacht werden kann für Missbrauch oder Diebstahl von Inhalten, die vom Veranstalter an WEEZEVENT bereitgestellt werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um seine Inhalte und Daten zu schützen.

Ferner ist zu beachten, dass die auf den WEEZEVENT-Website(n) dargestellten Daten Dritten lediglich für die Vermarktung von WEEZEVENT-Tickets und anderen Dienstleistungen zugänglich sind. Daher gestattet WEEZEVENT niemandem, ob er nun Nutzer der Dienste ist oder nicht, diese Daten in einem anderen Kontext als der Anwendung dieses Vertrags zu nutzen.

ARTIKEL 9: Verantwortung für Inhalte, die vom Veranstalter hochgeladen werden

Beim Hinzufügen von Inhalten (Texten, Bildern, Videos, digitalen Dateien oder anderen Materialien) zu den WEEZEVENT-Webseiten muss der Veranstalter die geltenden rechtlichen und regulatorischen Bestimmungen einhalten. Daher liegt es in der Verantwortung des Veranstalters, sicherzustellen, dass die Speicherung und Verbreitung dieser Inhalte über die WEEZEVENT-Webseiten keine Verletzung der Rechte Dritter darstellt, für die er nicht die erforderliche Genehmigung hat.

Es ist untersagt, die Dienste von WEEZEVENT zur Organisation illegaler oder verbotener Veranstaltungen zu nutzen.

Die Verbreitung von Inhalten, die nicht den akzeptierten Verhaltensstandards und der öffentlichen Ordnung entsprechen, ist verboten. Insbesondere ist es verboten, die Hosting-Dienste von WEEZEVENT zur Verbreitung von Inhalten oder Informationen zu nutzen, die zur Diskriminierung, zum Hass oder zur Gewalt gegenüber einer Person oder einer Personengruppe aufgrund ihrer Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Religion oder Nation aufrufen oder die Opfer von Verbrechen gegen die Menschheit beleidigen, indem sie die Existenz dieser Verbrechen leugnen oder sie entschuldigen. Es ist auch verboten, erniedrigende oder verleumderische Inhalte sowie pornografische Inhalte oder Inhalte,die gegen die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Kindern verstoßen, zu verbreiten.

Im Falle einer Verletzung der in den vorstehenden Absätzen dargelegten Regeln kann der Veranstalter-Inhalt entfernt und das Konto des Veranstalters ohne Vorankündigung deaktiviert werden, unbeschadet etwaiger weiterer Schadensersatzansprüche.

WEEZEVENT kann für die von dem Veranstalter bereitgestellten Inhalte, Daten oder Informationen, die über seine Webseiten verbreitet werden, nicht haftbar gemacht werden.

Als Content-Host hat WEEZEVENT nur die Verpflichtungen, bestimmte Inhalte zu bekämpfen, die Zugangsdaten der Teilnehmer und Veranstalter zu schützen (die ebenfalls vertraulich behandelt und im Einklang mit den Datenschutzgesetzen verarbeitet werden müssen) und jegliche offensichtlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen, sobald deren Existenz WEEZEVENT zur Kenntnis gebracht wurde.

ARTIKEL 10: Unterbrechung der Dienste

Im Falle einer geplanten Serviceunterbrechung zum Zwecke der Wartung, Sicherheit oder Speicherverwaltung wird WEEZEVENT den Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist vor der Unterbrechung informieren. WEEZEVENT wird auch die voraussichtliche Dauer dieser Art von Serviceunterbrechung angeben. WEEZEVENT wird sein Bestes tun, um solche Wartungsarbeiten zwischen 1 Uhr und 5 Uhr einzuplanen, um ihre Auswirkungen auf die Zugänglichkeit des Ticketdienstes zu minimieren.

WEEZEVENT verpflichtet sich, den Veranstalter über den Status von status.weezevent.com zu informieren, sobald WEEZEVENT von technischen Problemen erfährt, die sein Ticketing-System betreffen und voraussichtlich zu einer Unterbrechung von mehr als vierundzwanzig (24) Stunden führen, damit der Veranstalter alle notwendigen Vorkehrungen treffen kann, einschließlich der Möglichkeit, die den WEEZEVENT selbst zugewiesenen Tickets über andere Vertriebskanäle zu verkaufen. WEEZEVENT kann nicht für unvorhersehbare und nicht nachlässige Serviceunterbrechungen verantwortlich gemacht werden. Im Falle einer solchen Höheren Gewalt wird WEEZEVENT sein Bestes tun, um die Dienste so schnell wie möglich wiederherzustellen.

Ebenso verpflichtet sich der Veranstalter, WEEZEVENT unverzüglich zu benachrichtigen, sobald er eine Fehlfunktion der WEEZEVENT-Dienste bemerkt oder darüber informiert wird.

ARTIKEL 11: Erklärungen und Garantien des Veranstalters

Der Veranstalter bestätigt, dass er Folgendes besitzt:

  • alle Rechte, einschließlich der geistigen Eigentums- und Verwertungsrechte, die für sämtliche Materialien erforderlich sind, die für Werbezwecke oder bei der Veranstaltung selbst genutzt werden,
  • das Recht, Tickets, die mit der Veranstaltung verbunden sind, zu vertreiben. Der Veranstalter bestätigt, dass er nicht durch einen Exklusivvertrag bezüglich des Ticketverkaufs gebunden ist und garantiert WEEZEVENT gegen alle diesbezüglichen Ansprüche Dritter,
  • alle erforderlichen Genehmigungen zur Organisation der Veranstaltung, für die Tickets von WEEZEVENT verkauft werden, und insbesondere die Veranstaltergenehmigung, wenn dies vorgeschrieben ist.

Der Veranstalter garantiert WEEZEVENT gegen alle Ansprüche, die gegen ihn in dieser Hinsicht erhoben werden können.

Der Veranstalter bestätigt, dass er die Rechte an der Nutzung aller Bilder und Texte, die er WEEZEVENT zusendet oder online auf den WEEZEVENT-Webseiten veröffentlicht, besitzt. In dieser Hinsicht garantiert er WEEZEVENT gegen alle Ansprüche Dritter, einschließlich etwaiger Urheberrechtsklagen, die aus dieser Nutzung auf den WEEZEVENT-Webseiten resultieren.

Der Veranstalter erklärt ausdrücklich gegenüber WEEZEVENT, dass er nicht vertraglich an eine dritte Partei gebunden ist und die Dienste von WEEZEVENT gemäß diesen Bedingungen frei nutzen kann.

Der Veranstalter erklärt, dass er alle administrativen und steuerlichen Verfahren, die zur Organisation der Veranstaltung und zur Zahlung aller damit verbundenen Steuern und Abgaben erforderlich sind, einhalten wird.

Der Veranstalter erklärt, dass er für die ordnungsgemäße Organisation und Durchführung der Veranstaltung verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang verpflichtet er sich, alle geltenden Vorschriften in dieser Angelegenheit einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, der Vorschriften für Gaststätten und der Bestimmungen zum Arbeitsrecht.

Der Veranstalter ermächtigt WEEZEVENT ausdrücklich, seinen Namen und / oder sein Logo oder das seiner Veranstaltungen als Referenz zu verwenden. Diese Ermächtigung gilt für alle kommerziellen Kommunikationen von WEEZEVENT unabhängig vom Medium, während der gesamten Dauer des Vertrages. Nach Ablauf dieses Vertrages kann der Veranstalter, sofern er dies wünscht, die Rücknahme solcher Elemente, die in diesen Kommunikationen verwendet wurden, unter Angabe von so vielen Details wie möglich verlangen. Nach Erhalt dieser Anfrage wird WEEZEVENT, soweit dies möglich ist, die beantragten Änderungen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens vornehmen.

Der Veranstalter erklärt, dass er über die volle rechtliche Fähigkeit zur Eingehung dieser Vereinbarung verfügt. Er bestätigt, dass er in der Vergangenheit nicht Gegenstand eines Schutzverfahrens, einer Umstrukturierung oder Liquidation war und derzeit auch nicht ist. Einzelne Veranstalter und natürliche Personen erklären, dass sie nicht Gegenstand eines persönlichen Schulden- oder Insolvenzverfahrens sind. Sie verpflichten sich ferner, WEEZEVENT unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die eine rechtliche oder finanzielle Beeinträchtigung mit sich bringen, wie z. B. Insolvenz, Ernennung eines Bevollmächtigten, oder eines Schlichtungsverfahrens, Schutz-, Rückgewinnungs- oder Liquidationsverfahrens.

Die vorstehende Erklärung wird von der natürlichen Person bestätigt, die diesen Vertrag im Namen der juristischen Person des Veranstalters unterzeichnet. Diese Person erklärt außerdem, dass sie nie in leitender oder sonstiger Funktion für ein Unternehmen tätig war, das Gegenstand eines der im vorstehenden Absatz genannten Verfahren war. Im Falle einer Falschdarstellung trägt der Unterzeichner dieser Vereinbarung, persönlich und gemeinsam mit dem Veranstalter, Verantworung für alle Folgen dieser Falschdarstellung, da WEEZEVENT beabsichtigt, dass seine Dienstleistungen von natürlichen und juristischen Personen in Anspruch genommen werden, die kein Insolvenzrisiko darstellen.

ARTIKEL 12: Verpflichtungen von WEEZEVENT

Im Rahmen des Transfers der Tickets verpflichtet sich WEEZEVENT, die Tickets selbst zu veröffentlichen, und zwar gemäß den vom Veranstalter festgelegten Veranstaltungsparametern oder gemäß den Parametern, die der Veranstalter selbst festgelegt hat, wenn er WEEZEVENT mit der Erstellung der Veranstaltung gemäß den vorgegebenen Anweisungen beauftragt hat.

WEEZEVENT verpflichtet sich, alle gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Tickets einzuhalten und insbesondere die Bestimmungen des allgemeinen Steuergesetzbuchs zu befolgen.

WEEZEVENT wird Aufzeichnungen der Einnahmen in ihrem ursprünglichen Inhalt und in chronologischer Reihenfolge führen. Es wird in Echtzeit eine Übersicht über die Anzahl der ausgestellten Tickets für jede Zugangssitzungs-Kategorie, den Preis der Zugänge und die entsprechenden Einnahmen veröffentlicht. Diese Übersicht wird online über die Software zugänglich sein.

WEEZEVENT verpflichtet sich, die Vertraulichkeit aller als vertraulich bezeichneten Informationen zu wahren.

Gegebenenfalls verpflichtet sich WEEZEVENT, den Veranstalter unverzüglich über Schwierigkeiten zu informieren, die beim Verkauf der Tickets auftreten.

ARTIKEL 13: Haftungsausschlüsse

WEEZEVENT kann nicht für Probleme verantwortlich gemacht werden, die der Veranstalter beim Zugang zur Online-Software hat, oder für die Unfähigkeit seiner Kunden, auf das Online-Kaufsystem aufgrund von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Internetnetzwerk oder aus einem anderen, außerhalb von WEEZEVENTS Kontrolle liegenden Grund zuzugreifen.

WEEZEVENT kann auch nicht für eine schlechte Konfiguration der Online-Software durch den Veranstalter verantwortlich gemacht werden.

WEEZEVENT bietet keine Garantien – weder ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich noch anderweitig – und schließt insbesondere jegliche Garantie aus, die die Fähigkeit seiner Dienstleistungen betrifft, den speziellen Erwartungen oder Bedürfnissen des Veranstalters gerecht zu werden.

ARTIKEL 14: Verpflichtungen des Veranstalters

Teilnehmer zulassen

Der Veranstalter verpflichtet sich, alle durch das elektronische Ticketing-System von WEEZEVENT ausgestellten Tickets (Gutscheine und Einzeltickets) zu akzeptieren, die ihm während der von ihm organisierten Veranstaltung vorgelegt werden.

Im Einklang mit den geltenden Vorschriften verpflichtet sich der Veranstalter, Gruppentickets (einzelnes Ticket, das Zugangsrechte für mehrere Teilnehmer gewährt), die technisch Gutscheine sind, in Einzeltickets umzutauschen, wenn diese Gutscheine bei der betreffenden Veranstaltung vorgelegt werden.

Der Veranstalter muss bei der Erstellung der Veranstaltung in der WEEZEVENT-Software angeben, ob Dokumente zur Einlassgenehmigung an den Veranstaltungsort gemäß den von ihm festgelegten Preisen erforderlich sind, und WEEZEVENT verpflichtet sich, die Nutzer zu informieren, sofern der Veranstalter die Software korrekt konfiguriert hat. Der Veranstalter muss außerdem etwaige Einschränkungen der Zugangsrechte angeben, z. B. ein Alterslimit oder eine Altersfreigabe für Käufer, und WEEZEVENT verpflichtet sich, die Nutzer zu informieren.

Einhaltung der steuerlichen Vorschriften

Der Veranstalter verpflichtet sich, die steuerlichen Vorschriften für die von ihm organisierten Veranstaltungen einzuhalten. In diesem Zusammenhang muss der Veranstalter in eigener Verantwortung in der Software den Mehrwertsteuersatz angeben, den WEEZEVENT auf den Ticketverkauf und seine Vergütung anwenden muss. Es wird außerdem ausdrücklich vereinbart und akzeptiert, dass der Veranstalter WEEZEVENT gegen alle Strafen oder Verurteilungen absichert, die gegen WEEZEVENT wegen Nichteinhaltung der geltenden Steuervorschriften verhängt werden könnten.

Allgemeine Anforderungen

Der Veranstalter ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und das Passwort, das zur Erstellung der Veranstaltung verwendet wird, geheim zu halten, und WEEZEVENT kann unter keinen Umständen für einen missbräuchlichen Gebrauch haftbar gemacht werden. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass die angegebenen Bankdaten korrekt sind und nicht geändert wurden.

Veranstalter, die juristische Personen sind, sind verpflichtet, WEEZEVENT unverzüglich über jede Änderung ihrer Firma oder ihres Handelsnamens, ihrer offiziellen Adresse, des Firmensitzes des Unternehmens oder Verbandes oder ihrer Rechnungsadresse, der rechtlichen Struktur ihres Unternehmens, ihrer Bankdaten und ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu informieren. Organisatoren, die natürliche Personen sind, unterliegen denselben Verpflichtungen in Bezug auf Änderungen der Umstände. Die Mitteilung solcher Änderungen muss schriftlich über die Software erfolgen.

Der Veranstalter verpflichtet sich außerdem, WEEZEVENT über alle Ereignissen zu informieren, die zur Stornierung der Veranstaltung führen könnten.

Der Veranstalter verpflichtet sich ganz allgemein, nicht in einer Weise zu handeln, die das Markenimage von WEEZEVENT untergräbt, und muss vor allem seinen Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmern während der Veranstaltung nachkommen.

Der Veranstalter erklärt, sich bewusst zu sein, dass WEEZEVENT in den Augen bestimmter Teilnehmer mit sich selbst gleichgesetzt werden könnte. Folglich verpflichtet er sich, die Glaubwürdigkeit oder das Image von WEEZEVENT nicht zu untergraben, da er sonst Gefahr läuft, Schadenersatzansprüche zu riskieren.

ARTIKEL 15: Internet-Rerouting – Werbung – Unterscheidungsmerkmale und Zeichen – Widget

Um die Tickets zu verkaufen, kann der Veranstalter auf seiner eigenen Website einen Hypertextlink einrichten, der die Nutzer zu den technischen Lösungen von WEEZEVENT umleitet, sodass Internetnutzer online buchen können. In diesem Fall wird der Online-Ticketverkauf von der Startseite der Veranstalter-Website oder von jedem Abschnitt, der dem Ticketing gewidmet ist, aus zugänglich gemacht.

Der Veranstalter kann auch ein WEEZEVENT-Widget direkt auf seine Seite einfügen. In diesem Fall wird die Bestellung direkt auf der Website des Veranstalters platziert.
Die Umleitung zur Website des Veranstalters oder zu einer Mini-Website von WEEZEVENT hat keinen Einfluss auf diese vertraglichen Bedingungen.

ARTIKEL 16: Sponsoring – Empfehlungen

WEEZEVENT hat ein Empfehlungsprogramm eingerichtet, bei dem ein bestehender Veranstalter (in diesem Artikel als „die empfehlende Partei“ bezeichnet) WEEZEVENT einem neuen Veranstalter (nachfolgend „der Empfehlungsempfänger“) empfehlen kann. Die empfehlende Partei kann für einen Zeitraum von einem Jahr eine Provision in Höhe von 10 %, exklusive Umsatzsteuer und Verwaltungsgebühren, von den durch WEEZEVENT durch den Empfehlungsempfänger erzielten Umsätzen erhalten.

Die in diesem Artikel festgelegten Verpflichtungen gelten für einen Zeitraum von einem Jahr und sind nicht durch stillschweigende Vereinbarungen verlängerbar.

Hierzu hat jeder Veranstalter in seiner Software einen Abschnitt „Empfehlungen“, in dem WEEZEVENT einen Internetlink mit einem Tracker bereitstellt. Damit die empfehlende Partei von dem Empfehlungsprogramm profitieren kann, muss sie den Link an einen potenziellen Empfehlungsempfänger senden, der dann auf den Link zu den WEEZEVENT-Websites klickt. Wenn der potenzielle Empfehlungsempfänger innerhalb eines Monats von demselben Computer oder Gerät ein WEEZEVENT-Konto erstellt, wird es automatisch mit der empfehlenden Partei verknüpft.

WEEZEVENT wird dann diese Empfehlung registrieren und gegebenenfalls zusätzliche Informationen von der empfehlenden Partei anfordern.

Beachten Sie, dass der Veranstalter im Rahmen dieses Artikels von den Steuerbehörden als gewerbliche Tätigkeit betrachtet werden könnte.

Die empfehlende Partei muss eine persönliche Wahl über den Status treffen, der für sie gilt, sowohl in Bezug auf die Mehrwertsteuer als auch auf direkte Steuern. Sie muss auch angeben, ob die Provisionen der Mehrwertsteuer unterliegen oder nicht.

Um die Zahlung von Provisionen zu erhalten, die im Rahmen des Empfehlungsprogramms generiert wurden, muss die empfehlende Partei WEEZEVENT eine förmliche Rechnung senden, deren Betrag, einschließlich aller Steuern, dem Betrag der geschuldeten Provisionen entsprechen muss, vorausgesetzt, diese übersteigen fünfzig (50) Euro.

Die der empfehlenden Partei geschuldeten Provisionen gemäß diesem Artikel werden zum Zeitpunkt der Endabrechnung des Empfehlungsempfänger und in jedem Fall nach der Organisation der vom Empfehlungsempfänger organisierten Veranstaltungen ausgezahlt.

Im Falle einer Stornierung der Veranstaltung durch den Empfehlungsempfänger oder wenn die Veranstaltung nicht erfolgreich durchgeführt wird, wird keine Provision an die empfehlende Partei fällig. Dies bedeutet, dass die empfehlende Partei für die Misserfolge des Empfehlungsempfängers verantwortlich ist, was sie akzeptiert.

WEEZEVENT verpflichtet sich, der empfehlenden Partei alle erforderlichen Informationen über die Berechnung der Provisionen zur Verfügung zu stellen, vorbehaltlich des Schutzes der Daten des Unternehmens des Empfehlungsempfängers und gemäß den Regeln der Vertraulichkeit.

WEEZEVENT behält sich das Recht vor, eine Empfehlung abzulehnen, insbesondere wenn es sich um eine Anfrage zur Empfehlung eines bestehenden Kontos handelt.
Da sich dieser Artikel auf bestimmte Personen bezieht, darf er oder eines der darin festgelegten Rechte und Pflichten unter keinen Umständen von einer der Parteien an eine andere Person abgetreten oder übertragen werden, in welcher Form auch immer.

Die empfehlende Partei verpflichtet sich, stets als loyaler Partner von WEEZEVENT aufzutreten und in gutem Glauben zu handeln, insbesondere kein System von Selbstempfehlungen einzurichten. Wenn WEEZEVENT berechtigte Zweifel an der Vorstellung eines Empfehlungsempfängers hat, wird WEEZEVENT die Zahlung der zuvor festgelegten Provision aussetzen. WEEZEVENT kann verlangen, dass Dokumente eingereicht werden, um zu beweisen, dass der Empfehlungsempfängers nicht dieselbe Person wie die empfehlende Partei ist.

WEEZEVENT wird keine Provision zahlen, wenn festgestellt wird, dass die empfehlende Partei eine Entität ist, die den Empfehlungsempfänger kontrolliert oder von diesem direkt oder indirekt kontrolliert wird. Die empfehlende Partei und der Empfehlungsempfänges müssen zwei unabhängige Entitäten ohne jegliche Zugehörigkeit sein.

Unter denselben Bedingungen wird WEEZEVENT keine Provision zahlen, wenn die empfehlende Partei und der Empfehlungsempfänger dieselben Bankdaten angegeben haben.

Falls die empfehlende Partei diese Regeln nicht einhält, ist sie WEEZEVENT automatisch eine Pauschalzahlung von 10.000 Euro schuldig und die im Rahmen des Vermittlungsprogramms gezahlten Beträge müssen ebenfalls zurückgezahlt werden.

ARTIKEL 17: Nutzung des Ticketservices am Veranstaltungsort durch den Veranstalter

Die WEEZEVENT-Lösung kann vom Veranstalter direkt am Veranstaltungsort genutzt werden. In diesem Fall agiert WEEZEVENT als Dienstleister und stellt dem Veranstalter seine automatisierte Ticketlösung zur Verfügung.

Sofern die Ticketeinnahmen unter Verwendung eines WEEZEVENT-Zahlungsterminals entgegengenommen und von WEEZEVENT kassiert werden, gelten alle vertraglichen Bestimmungen mit Ausnahme der Artikel 1 bis 7, die in diesen AGB vorgesehen sind, im Rahmen dieser vertraglichen Beziehung unter Berücksichtigung der nachstehenden Bedingungen.

Es sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen dieser Nutzungsart der Veranstalter als derjenige angesehen wird, der die Tickets direkt an die Teilnehmer verkauft.

WEEZEVENT stellt dem Veranstalter eine Dienstleistung in Rechnung. Die Vergütung von WEEZEVENT wird in der Preisliste im Abschnitt „Preise“ der WEEZEVENT-Websites angegeben.

ARTIKEL 18: Mietvertrag für Ausstattungen

Im Rahmen der ordnungsgemäßen Nutzung der Dienstleistungen von WEEZEVENT kann es erforderlich sein, dass der Veranstalter Ausstattungen (Zugangskontrolle, Druck usw.) von WEEZEVENT mietet. In diesem Fall wird ein spezifischer Vertrag zwischen den Parteien unterzeichnet.

ARTIKEL 19: Gültigkeitsdauer des Vertrags und Kündigung

Dieser Vertrag wird für eine feste Dauer geschlossen und endet, wenn alle vom Veranstalter über WEEZEVENT vermarkteten Veranstaltungen stattgefunden haben. Da die Parteien keine Widerrufsfrist in die Vereinbarung aufgenommen haben, tritt der Vertrag am Tag seiner Annahme durch den Veranstalter in Kraft.

WEEZEVENT kann diesen Vertrag nach eigenem Ermessen automatisch ohne Vorankündigung und ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn der Veranstalter seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

WEEZEVENT kann den Vertrag insbesondere bei Nichteinhaltung seiner steuerlichen, sozialen oder sicherheitsrelevanten Verpflichtungen in Bezug auf die Organisation von Veranstaltungen oder in folgenden Fällen (ohne diese Liste als abschließend zu betrachten) kündigen:

  • Verletzung von Rechten Dritter,
  • Verbreitung rechtswidriger Inhalte,
  • Verletzung der Bestimmungen in Bezug auf Rückerstattungen an Teilnehmer,
  • und grundsätzlich in allen Umständen, in denen eine Handlung oder ein Verhalten das Ansehen oder das Bild von WEEZEVENT aufgrund der Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmern als Veranstalter beeinträchtigen könnte.

Die Kündigung dieses Vertrags erfolgt unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche.

ARTIKEL 20: Höhere Gewalt

Die Parteien können nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer hierin beschriebenen Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt haftbar gemacht werden.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die folgenden Ereignisse niemals als höherer Gewalt gelten können, und der Veranstalter trägt die volle Verantwortung und alle Kosten:

  • Unbezahlte Beträge,
  • Stornierung oder Änderung einer Veranstaltung, freiwillig oder unfreiwillig.

Darüber hinaus verwendet WEEZEVENT alle technischen Systeme, die derzeit von den Veranstaltern sinnvoll genutzt werden können, um die Kontinuität seines Dienstes und insbesondere das Hosting der WEEZEVENT-Websites sicherzustellen. WEEZEVENT kann nicht haftbar gemacht werden, wenn sein Server oder die Server, auf denen die Website gehostet wird, aus Gründen höherer Gewalt, wie insbesondere einem Ausfall des öffentlichen Stromnetzes, Streiks, Stürmen, Kriegen, Erdbeben, einem Ausfall des öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder einem Verlust der Internetverbindung aufgrund der öffentlichen oder privaten Betreiber, von denen WEEZEVENT abhängt, nicht verfügbar sind.

Im Falle einer Unterbrechung aufgrund technischer Wartung gelten die Bestimmungen des Artikels 10 ebenfalls.

Der Veranstalter verzichtet auf jegliche Entschädigung jeglicher Art im Falle höherer Gewalt, und WEEZEVENT haftet nicht für die Inanspruchnahme externer Dienstleister oder wenn es nicht möglich ist, die Veranstaltungstickets auf den WEEZEVENT-Seiten zu verkaufen.

Diese Klausel wird als wesentlich und entscheidend für das Einverständnis von WEEZEVENT angesehen.

ARTIKEL 21: Erinnerung an die intrinsischen Eigenschaften der Telekommunikationsnetzwerke

Der Veranstalter betrachtet sich als vollständig über die Risiken informiert, die mit der Verbreitung von Inhalten über Online-Netzwerke verbunden sind, trotz der Bemühungen von WEEZEVENT, alle verfügbaren Sicherheitsstandards anzuwenden, um ein hohes Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit (https, SSL-Zertifikat usw.) zu gewährleisten.

Die technische Zuverlässigkeit des Datentransfers ist lediglich relativ:

  • Der Inhalt der Website kann ohne geografische Grenzen verbreitet, reproduziert und dargestellt werden,
  • Daten, die im Internet zirkulieren, sind nicht gegen mögliche Aneignungen oder Missbräuche geschützt,
  • Jeder bereitgestellte Inhalt kann unbefugten Dritten und Computerverbrechen ausgesetzt sein,
  • Die technischen Möglichkeiten von Online-Netzen sind derart, dass zu bestimmten Tageszeiten der Internetzugang gesättigt sein kann (schlechte Telefonverbindung, unzureichendes Modem, unzureichende Bandbreite, Knotenüberlastung usw.).

Infolge dieser Probleme und in vollem Wissen um die WEEZEVENT-Dienste und -Webseiten kann der Veranstalter WEEZEVENT nicht für die oben genannten Fakten oder Ereignisse haftbar machen.

ARTIKEL 22: Vereinbarung über die Beweisführung – Online-Vertragsprozess

Der Online-Prozess zum Abschluss von Verträgen entspricht den geltenden Bestimmungen.

Beweise für ordnungsgemäß beglaubigte Urkunden werden von WEEZEVENT gemäß den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen (unter deutschem Zivilrecht) aufbewahrt und archiviert.

Um Nachweise für Urkunden, Tatsachen oder Unterlassungen zu erbringen, können die Parteien Programme, Daten, Dateien, Aufzeichnungen, Transaktionen und andere Elemente digitaler Natur oder Form verwenden.

Der Veranstalter verpflichtet sich, die Zulässigkeit, Gültigkeit, Durchsetzbarkeit oder den Beweiswert der vorgenannten Elemente digitaler Natur oder Form nicht anzufechten, nur weil sie elektronisch oder digital sind. Sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, werden diese Elemente zwischen den Parteien als gültig und durchsetzbar angesehen, in gleicher Weise, unter denselben Bedingungen und mit demselben Beweiswert wie jedes dokumentierte, empfangene oder schriftlich aufbewahrte Dokument.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass im Falle eines Widerspruchs zwischen den computerisierten Aufzeichnungen von WEEZEVENT und den Papier- oder elektronischen Dokumenten, die den Veranstaltern zur Verfügung stehen, die computerisierten Aufzeichnungen von WEEZEVENT Vorrang haben.

ARTIKEL 23: Referenzen

WEEZEVENT ist ausdrücklich berechtigt, den Namen des Veranstalters in die Liste seiner Geschäftsreferenzen aufzunehmen, es sei denn, der Veranstalter erhebt ausdrücklich und schriftlich Einspruch.

ARTIKEL 24: Datenschutz

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind alle personenbezogenen Daten, die von WEEZEVENT vom Veranstalter angefragt werden, notwendig für die Erbringung der Dienstleistungen.

Diese Daten können an potenzielle WEEZEVENT-Partner weitergegeben werden, die mit der Leistung, Verarbeitung, Verwaltung und Bereitstellung des WEEZEVENT-Dienstes beauftragt sind.

In Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften hat der Veranstalter das Recht, auf seine Daten zuzugreifen, sie zu ändern, zu berichtigen und Widerspruch einzulegen.

Dieses Recht kann unter den Bedingungen und nach den auf den WEEZEVENT-Webseiten festgelegten Modalitäten ausgeübt werden.

ARTIKEL 25: Einhaltung der DSGVO

Im Rahmen seiner Tätigkeit ist WEEZEVENT verpflichtet, personenbezogene Daten von Teilnehmern für die eigene Dokumentation zu erheben, um die ordnungsgemäße Ausführung von Geschäften (d. h. den Verkauf von Tickets an Teilnehmer) zu gewährleisten und Nachweise über diese Geschäfte aufzubewahren. WEEZEVENT ist auch verpflichtet, als Auftragsverarbeiter des Veranstalters (d. h. für die Datenverarbeitung verantwortlich) zu handeln, da es die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Veranstalters vornimmt, der für die Organisation der Veranstaltung zuständig ist und die Tickets direkt an die Teilnehmer über die WEEZEVENT-Dienste verkauft.
Ziel dieser Klauseln ist es, die Bedingungen zu definieren, unter denen WEEZEVENT die nachstehenden Datenverarbeitung-Operationen im Auftrag des Veranstalters durchführen wird.

Im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehungen verpflichten sich die Parteien, die geltenden Vorschriften in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, die ab dem 25. Mai 2018 gilt (nachfolgend „die europäische Datenschutzverordnung“).

Definition der Daten, die WEEZEVENT im Auftrag des Veranstalters verarbeiten darf:

WEEZEVENT ist befugt, im Auftrag des Veranstalters die personenbezogenen Daten zu verarbeiten, die erforderlich sind, um die folgenden Dienstleistungen zu erbringen:

  • den Verkauf von Tickets durch WEEZEVENT an Teilnehmer im Auftrag des Veranstalters gemäß diesen AGB,
  • Bereitstellung von Ausstattungen zur Kontrolle des Zugangs von Ticketinhabern zu der Veranstaltung des Veranstalters,
  • Verbreitung von Informationen und Aktualisierungen zur Organisation der Veranstaltung.

Die durchgeführten Operationen auf den Daten umfassen:

  • Erhebung und identische Wiedergabe im Interesse des Veranstalters,
  • Aufbewahrung bis zum Ablauf in den Systemen von WEEZEVENT,
  • Aggregation für Zugangs- und Verkaufsstatistiken der Veranstaltungen.

Die Zwecke der Verarbeitung sind:

  • die Identifikation des Teilnehmers,
  • die Überprüfung, dass der Teilnehmer berechtigt ist, an der Veranstaltung teilzunehmen,
  • die Überprüfung der spezifischen Bedingungen der verschiedenen Preisgruppen der Veranstaltung,
  • die Gewährleistung der Interoperabilität mit Drittanbieter-Zugangskontrolllösungen,
  • die Zusendung praktischer Informationen zur Veranstaltung,
  • die Aufbewahrung von Nachweisen über die Transaktion zwischen WEEZEVENT, dem Teilnehmer und dem Veranstalter,
  • falls der Veranstalter weitere Daten für andere Zwecke erheben möchte, muss er bei der Erstellung der Veranstaltung in der Software (i) die Art der Daten und (ii) den Zweck ihrer Erhebung angeben. Es wird klargestellt, dass der Teilnehmer in diesem Kontext der Erhebung solcher Daten widersprechen kann.

Die verarbeiteten personenbezogenen Daten sind:

  • standardmäßig Nachname, Vorname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
  • abhängig von den Anforderungen der Veranstaltung: Firmenname, Geburtsdatum, Postanschrift, ein die Person identifizierendes Dokument,
  • aus Nachverfolgbarkeitsgründen wird auch die IP-Adresse des Kaufs gespeichert,
  • die Zahlungsreferenz bei unserem Bankzahlungspartner.

Beachten Sie, dass der Veranstalter die Veranstaltung selbst konfiguriert, bevor die Tickets verkauft werden. Daher bestehen die verarbeiteten personenbezogenen Daten in der Regel aus allen Informationen, deren Eingabe der Veranstalter bei der Einrichtung der Veranstaltung anfordert.

Die betroffenen Personengruppen sind:

  • jede natürliche Person, die Tickets zum Besuch der Veranstaltungsstätte erworben hat.

Zur Erbringung der in diesen AGB abgedeckten Dienste stellt der Veranstalter WEEZEVENT die folgenden erforderlichen Informationen zur Verfügung:

  • Name oder Firmenbezeichnung des Veranstalters,
  • E-Mail-Adresse,
  • Rechtsform,
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern zutreffend,
  • Name und Vorname seines gesetzlichen Vertreters,
  • Postanschrift,
  • Bankdaten (IBAN), wenn die Ticketeinnahmen von WEEZEVENT gesammelt werden.

WEEZEVENT behält sich das Recht vor, weitere Informationen über den Veranstalter anzufordern, insbesondere wenn es Zweifel an der Durchführung der Veranstaltung oder der ordnungsgemäßen Durchführung und dem guten Glauben des Veranstalters gibt.

Verpflichtungen von WEEZEVENT gegenüber dem Veranstalter

WEEZEVENT verpflichtet sich:

  • Die Daten nur für die Zwecke zu verarbeiten, für die es beauftragt wurde,
  • Die Daten gemäß den Anweisungen zu verarbeiten, die bei der Konfiguration der Veranstaltung erhalten wurden. Wenn WEEZEVENT der Meinung ist, dass eine bestimmte Anweisung eine Verletzung der europäischen Datenschutzverordnung oder einer anderen Vorschrift des EU-Rechts oder des Datenschutzrechts eines anderen Mitgliedstaats darstellt, wird es den Veranstalter unverzüglich informieren. Ebenso muss WEEZEVENT den Veranstalter über die gesetzliche Verpflichtung informieren, Daten in ein anderes Land oder an eine internationale Organisation übermitteln zu müssen, es sei denn, das betreffende Recht verbietet eine solche Auskunft aus Gründen des öffentlichen Interesses.
  • Die Vertraulichkeit der im Rahmen dieses Vertrags verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten,
  • Sicherzustellen, dass die Personen, die berechtigt sind, personenbezogene Daten im Rahmen dieses Vertrags zu verarbeiten, sich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten oder einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen und die erforderliche Schulung zum Datenschutz erhalten,
  • Bei den eingesetzten Werkzeugen, Produkten, Anwendungen und Dienstleistungen die Grundsätze des Datenschutzes zu berücksichtigen.

Subunternehmer

WEEZEVENT nutzt im Rahmen seiner Tätigkeiten Subunternehmer, denen der Veranstalter ausdrücklich zustimmt. Die betreffenden Subunternehmer müssen im Rahmen der Verantwortung von WEEZEVENT die aus diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen zum Datenschutz einhalten. WEEZEVENT wird daher sicherstellen, dass seine Subunternehmer ausreichende Garantien für die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bieten, um sicherzustellen, dass ihre Verarbeitung die Anforderungen der europäischen Datenschutzverordnung erfüllt.

Recht auf Information der betroffenen Personen

WEEZEVENT wird allen Betroffenen mithilfe geeigneter Mittel relevante Informationen über die von ihm durchgeführte Datenverarbeitung übermitteln.

Wenn Tickets direkt auf der Website des Veranstalters über die WEEZEVENT-App verkauft werden, wird der Veranstalter diese Informationen den betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Datenerhebung bereitstellen. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Veranstalter, seine Verkaufsbedingungen und die Nutzungsbedingungen seiner Website in Übereinstimmung mit den europäischen Vorschriften und diesen AGB vorzustellen. WEEZEVENT kann in diesem Zusammenhang nicht haftbar gemacht werden.

Durchsetzung der Rechte der betroffenen Personen

Soweit möglich, wird WEEZEVENT dem Veranstalter helfen, seiner Verpflichtung nachzukommen, auf Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenen Personen zu reagieren: das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen Daten, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Recht, einer nicht automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) unterworfen zu werden.

Gegebenenfalls wird der Veranstalter WEEZEVENT die Vollmacht erteilen, um innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen auf Anfragen von betroffenen Personen zu antworten, damit sie ihre Rechte in Bezug auf die im Rahmen dieser Vertragsverpflichtung vorgesehenen Daten ausüben können.

Benachrichtigung über Datenschutzverletzungen

WEEZEVENT wird den Veranstalter innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme der Verletzung über eine Datenschutzverletzung informieren, per E-Mail.

Diese Benachrichtigung wird von sämtlicher relevanter Dokumentation begleitet, um dem Veranstalter gegebenenfalls zu ermöglichen, diese Verletzung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden.

Unterstützung von WEEZEVENT zur Erfüllung seiner Verpflichtungen

WEEZEVENT wird dem Veranstalter jede notwendige Unterstützung zur Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtungen zukommen lassen.

Sicherheitsmaßnahmen

WEEZEVENT verpflichtet sich, folgende Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren:

  • Überprüfung der Identität und Rechte von Personen, die auf personenbezogene Daten zugreifen,
  • Physikalischer und logischer Schutz gegen den Zugang zu Daten, der nicht über die WEEZEVENT-App erfolgt,
  • Logischer Schutz der WEEZEVENT-App gegen unbefugten Zugang zu Daten,
  • Gewährleistung der Persistenz und Wiederherstellung im Falle eines Systemausfalls.

Der Veranstalter verpflichtet sich, folgende Sicherheitsmaßnahmen in seiner internen Organisation umzusetzen:

  • Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten,
  • Implementierung von Mitteln zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und fortlaufenden Widerstandsfähigkeit der Verarbeitungssysteme und -dienste,
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verfügbarkeit und des Zugriffs auf personenbezogene Daten im Falle eines physischen oder technischen Vorfalls,
  • Verfahren zur regelmäßigen Prüfung, Analyse und Bewertung der Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.

Auf erste Aufforderung von WEEZEVENT muss der Veranstalter in der Lage sein, die ergriffenen Verfahren nachzuweisen, um die Sicherheit der von WEEZEVENT im Namen des Veranstalters erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten. WEEZEVENT behält sich ferner das Recht vor, die Erfüllung aller oder einzelner Klauseln dieses Vertrags auszusetzen, wenn berechtigte Zweifel an der Fähigkeit des Veranstalters zur Einhaltung seiner gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen im Bereich des Datenschutzes bestehen und im Falle eines Missbrauchs seiner Dienste. WEEZEVENT übernimmt keine Haftung für Verstöße des Veranstalters gegen seine eigenen Verpflichtungen, da WEEZEVENT lediglich für die von seinen eigenen Abteilungen umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen haftbar gemacht werden kann.

Was mit Daten nach der Verarbeitung geschieht

Nach Abschluss der mit der Verarbeitung dieser Daten verbundenen Dienste verpflichtet sich WEEZEVENT dazu, alle personenbezogenen Daten zu löschen.

Mit Zustimmung von WEEZEVENT kann der Veranstalter beantragen, die Daten zu erhalten oder an einen vom Veranstalter benannten Subunternehmer weiterzuleiten.

Nach dem Versand müssen alle bestehenden Kopien dieser Daten in den Informationssystemen von WEEZEVENT gelöscht werden. WEEZEVENT bietet auf Anfrage des Veranstalters einen schriftlichen Nachweis für diese Löschung an.

Datenschutzbeauftragter

Auf Antrag des Veranstalters wird WEEZEVENT die Kontaktdaten seines Datenschutzbeauftragten übermitteln.

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

WEEZEVENT verpflichtet sich, ein schriftliches Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten zu führen, die im Auftrag der Veranstalter durchgeführt werden, einschließlich:

  • des Namens und der Kontaktdaten der Veranstalter, in deren Auftrag WEEZEVENT handelt, seiner potenziellen Subunternehmer und gegebenenfalls des Datenschutzbeauftragten,
  • aller Kategorien von Verarbeitungen, die im Auftrag der Veranstalter durchgeführt werden,
  • gegebenenfalls der Datenübertragungen in ein anderes Land oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Identifizierung dieses Landes oder dieser Organisation und im Falle von Übertragungen gemäß dem zweiten Absatz von Artikel 49 (1) der DSGVO Dokumente, die das Vorliegen geeigneter Garantien nachweisen,
  • Soweit möglich eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, die umgesetzt werden, einschließlich unter anderem: (i) der Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten, (ii) der Fähigkeit, die fortlaufende Vertraulichkeit, Integrität,
  • Verfügbarkeit und Resilienz der Verarbeitungssysteme und -dienste zu gewährleisten, (iii) der Fähigkeit, die Verfügbarkeit und den Zugang zu personenbezogenen Daten zeitnah im Falle eines physischen oder technischen Vorfalls wiederherzustellen, (iiii) ein Verfahren zur regelmäßigen Prüfung,
  • Analyse und Bewertung der Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.

Verpflichtungen des Veranstalters

Der Veranstalter verpflichtet sich,

  • WEEZEVENT die personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, die im Rahmen der Transaktionen zu erfassen sind, wenn er seine Veranstaltung(en) einrichtet. In dieser Hinsicht verpflichtet sich der Veranstalter, nur für seine eigenen Zwecke die unbedingt notwendigen Daten zu erheben, um die Transaktionen und die Organisation seiner Veranstaltungen durchzuführen,
  • Schriftlich alle Anweisungen zu Dokumentieren, die sich auf die Datenverarbeitung beziehen,
  • Die Verpflichtungen einzuhalten, die ihm in Bezug auf die europäische Datenschutzverordnung obliegen, und WEEZEVENT in dieser Hinsicht zu garantieren,
  • Die Verarbeitung zu überwachen und die Verantwortung dafür zu übernehmen.

ARTIKEL 26: Allgemeine Bestimmungen

Durchsetzung der spezifischen Leistung

Die Parteien vereinbaren, dass im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen durch eine der Parteien die nicht säumige Partei nicht versuchen darf, diese Leistung durchzusetzen. Darüber hinaus kann die nicht säumige Partei im Falle der Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen durch eine der Parteien die Verpflichtung durch einen Dritten auf Kosten der säumigen Partei erfüllen.

Abtretung

Da dieser Vertrag spezifische Personen betrifft, ist der Veranstalter daran gehindert, die aus diesem Vertrag resultierenden Rechte und Verpflichtungen auf irgendeine Weise ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von WEEZEVENT abzutreten oder zu übertragen.

Jede Übertragung dieses Vertrages muss schriftlich festgehalten werden, andernfalls wird sie als ungültig angesehen.

Der Veranstalter verpflichtet sich, WEEZEVENT im Voraus über alle Informationen über den potenziellen Nachfolger sowie über dessen Erfüllung aller in diesem Vertrag enthaltenen Rechte und Pflichten zu informieren.

WEEZEVENT hat eine Frist von max. 15 Tagen ab Erhalt der per Einschreiben mit Rückschein gesendeten Mitteilung, um seine Position zu äußern, ob dieser Vertrag an den potenziellen Nachfolger unter den vorstehend genannten Bedingungen und in den beschriebenen Formaten übertragen werden kann.

Unterbleibt eine Antwort innerhalb dieser Frist, so gilt die Zustimmung von WEEZEVENT gemäß den vorherstehenden Bedingungen als abgelehnt.

WEEZEVENT ist berechtigt, diesen Vertrag ohne vorherige Genehmigung abzutreten, wobei die Unterschrift unter diesen Bedingungen als vorherige Zustimmung gewertet wird. In diesem Fall wird WEEZEVENT nicht gemeinsam haftbar gemacht mit dem Abtretungsempfänger.

Gesamte Vereinbarung

Der Vertrag drückt alle Rechte und Pflichten der Parteien aus. Dieser Vertrag hebt alle mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen auf, die zuvor zwischen den Parteien geschlossen wurden.

Die mögliche Aufhebung einer oder mehrerer Klauseln dieser Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf die anderen Bestimmungen, die weiterhin vollumfänglich in Kraft bleiben, solange die allgemeine Struktur der Vereinbarung gewahrt bleibt.

Sollte die Durchführung einer oder mehrerer Klauseln dieses Vertrags durch deren Aufhebung unmöglich werden, werden die Parteien versuchen, sich zusammenzufinden, um eine neue Klausel zu formulieren, deren Zweck und Inhalt der vorherigen Klausel so nahe wie möglich kommt, wobei die anderen Bestimmungen der Vereinbarung in Kraft bleiben.

Scheitert dies oder wird festgestellt, dass die allgemeine Struktur der Vereinbarung grundlegend gestört ist, können die Parteien durch eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung erklären, die Kündigung dieser Vereinbarung in ihrer Gesamtheit.

Schadensersatz

WEEZEVENT kann beliebig Summen, die dem Veranstalter im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf geschuldet werden, mit Beträgen verrechnen, die WEEZEVENT aus irgendeinem Grund geschuldet werden, einschließlich in Fällen, in denen der Veranstalter mehrere Veranstaltungen eingerichtet hat. Eine solche vertragliche Verrechnung erfolgt auch, wenn WEEZEVENT Beträge einbehält, um Rückerstattungen vorzunehmen, da WEEZEVENT ausdrücklich ermächtigt ist, Beträge vom Veranstalter abzuziehen, einschließlich für Veranstaltungen, die nicht storniert werden oder einem Stornierungsrisiko unterliegen.

Rechtsstreitigkeiten

Alle Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung, Durchführung oder Beendigung des Vertrags, die nicht gütlich geklärt werden können, fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in PARIS, denen die Parteien die Zuständigkeit übertragen haben, unabhängig von dem Ort der Durchführung des betreffenden Vertrags oder dem Wohnsitz des Beklagten, auch im Falle eines Drittanspruchs oder eines Eilverfahrens.

Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt dem französischen Recht, das seine Auslegung, Anwendung und Interpretation regelt.

ARTIKEL 27: Schlussbestimmungen

Im Falle von Änderungen dieser Allgemeinen Bedingungen wird der Veranstalter per E-Mail informiert.

Änderungen treten erst nach einer Frist von zehn (10) Werktagen nach dieser Benachrichtigung in Kraft, es sei denn, dies wird durch geltende Gesetze und Vorschriften anders vorgeschrieben.

Die Änderungen treten auch für bereits online registrierte Veranstaltungen in Kraft, die der Veranstalter ausdrücklich akzeptiert.

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Duldung oder ein Verzicht einer der Parteien bei der Anwendung aller oder eines Teils der im Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen, unabhängig von ihrer Häufigkeit oder Dauer, keine Änderung des Vertrags darstellt und auch keine Rechte begründet. Die Nichtigkeit, Veralterung oder das Fehlen der Verbindlichkeit oder die Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung des Vertrags hat nicht die Nichtigkeit, Veralterung oder das Fehlen der Verbindlichkeit oder die Nichtdurchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen zur Folge, die ihre volle Wirkung behalten. Die Parteien können jedoch einvernehmlich vereinbaren, die für ungültig erachtete(n) Bestimmung(en) zu ersetzen. Die Ungültigkeit einer der Klauseln dieser Bedingungen führt nicht zur Aufhebung des Vertrags. In diesem Fall gelten zusätzliche gesetzliche Bestimmungen.

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