Mehrwertsteuer-Leitfaden: Welcher Steuersatz gilt für Events in Deutschland?

Mehrwertsteuer-Leitfaden: Welcher Steuersatz gilt für Events in Deutschland?

Die korrekte Berechnung der Umsatzsteuer (USt) – oft auch Mehrwertsteuer genannt – ist für Veranstalter in Deutschland ein zentrales Thema. Ob Konzert, Fachkonferenz oder Sportevent: Die Steuersätze können variieren und hängen stark von der Art der Veranstaltung ab.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die deutschen Steuersätze für Ticketverkäufe, damit Ihre Buchhaltung von Anfang an auf sicheren Beinen steht.

Zusammenfassung


    1. Die verschiedenen Steuersätze in Deutschland

    In Deutschland gibt es zwei Hauptsteuersätze, die für die Veranstaltungsbranche relevant sind:

    • 19 % (Regelsteuersatz): Dieser Satz gilt grundsätzlich für alle Leistungen, die nicht ausdrücklich gesetzlich ermäßigt oder befreit sind.
    • 7 % (Ermäßigter Steuersatz): Dieser Satz wird zur Förderung kultureller Leistungen angewendet.
    • 0 % (Steuerbefreiung): Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen oder Museen) können Umsätze komplett von der Steuer befreit sein (§ 4 UStG).

    2. Wann gilt der ermäßigte Satz von 7 %?

    Deutschland fördert Kunst und Kultur durch einen reduzierten Steuersatz. Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG gilt der Satz von 7 % für:

    • Konzerte: Musikaufführungen aller Genres, sofern die Musik im Vordergrund steht.
    • Theateraufführungen: Schauspiel, Oper, Ballett und ähnliche Darbietungen.
    • Museen und Zoos: Eintrittsberechtigungen für kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen.
    • Zirkusvorführungen: Klassische Zirkusleistungen.
    • gemeinnützige Körperschaften: die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung).

    Wichtig für Online-Events: Seit kurzem gilt der ermäßigte Satz auch für Live-Streaming von kulturellen oder bildenden Veranstaltungen, sofern diese in Echtzeit übertragen werden und einem physischen Besuch vergleichbar sind.

    3. Wann müssen Sie 19 % Umsatzsteuer berechnen?

    Der Regelsatz von 19 % greift bei Veranstaltungen, die eher einen kommerziellen, geselligen oder rein informativen Charakter haben:

    • Business-Events: Fachkonferenzen, Seminare und Workshops (außer bei Bildungsbefreiung).
    • Partys und Club-Events: Wenn der Fokus auf Tanz und Getränkekonsum liegt (z. B. DJ-Abende ohne Konzertcharakter).
    • Sportveranstaltungen: Hier gilt meist der Regelsatz, es sei denn, es handelt sich um gemeinnützige Sportvereine (unter bestimmten Grenzen).
    • Zusatzleistungen: VIP-Upgrades, Catering-Pakete oder Merchandising unterliegen in der Regel den 19 %.

    4. Besonderheiten für internationale Veranstalter

    Wenn Sie Ihr Event in Deutschland organisieren, aber Ihren Firmensitz im Ausland haben, gelten spezielle Regeln:

    • Leistungsortprinzip: Für Eintrittsberechtigungen zu Veranstaltungen gilt die Steuer dort, wo das Event tatsächlich stattfindet. Findet das Event in Berlin statt, ist deutsche Umsatzsteuer fällig.
    • Registrierung: Ausländische Veranstalter müssen sich oft beim zuständigen Finanzamt in Deutschland registrieren lassen, um die Steuer abzuführen.
    • Reverse-Charge: Bei B2B-Dienstleistungen (z. B. Technikmiete) kann oft das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden, bei Ticketverkäufen an Endkunden (B2C) bleibt jedoch meist die deutsche Steuerpflicht bestehen.

    5. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

    Kleinunternehmer mit Sitz in Deutschland, deren Umsatz im Vorjahr 22.000 € (ab 2025: 25.000 €) nicht überschritten hat, können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. In diesem Fall wird keine Steuer auf den Tickets ausgewiesen, es kann aber auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.


    Tipp von Weezevent: Nutzen Sie ein flexibles Ticketing-System, mit dem Sie die verschiedenen Steuersätze pro Ticketkategorie individuell einstellen können. So stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungen automatisch rechtskonform erstellt werden.

    Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Steuerberatung dar. Bei spezifischen Fragen sollten Sie stets einen Steuerberater konsultieren.

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