Eine Veranstaltung in der Schweiz organisieren: Welchen Mehrwertsteuersatz solltest du anwenden?

Eine Veranstaltung in der Schweiz zu organisieren heisst, viele Bälle gleichzeitig in der Luft zu halten: Ticketing, Programm, Kommunikation … und natürlich die Mehrwertsteuer (MwSt.).Gerade dieses Thema ist oft unklar – und Fehler bei der MwSt. können schnell teuer werden.

Auch wenn die Europäische Union die Regeln zur steuerlichen Territorialität vereinheitlicht, gelten in jedem Land eigene Mehrwertsteuersätze und besondere nationale Regelungen. Die Schweiz bildet hier keine Ausnahme. Dieser Leitfaden hilft dir dabei, den richtigen MwSt.-Satz für deine Veranstaltung in der Schweiz zu finden, damit du dein Ticketing korrekt und gesetzeskonform einstellen kannst.
Achtung: Dieser Artikel dient ausschliesslich zu Informationszwecken. Die Mehrwertsteuer ist ein komplexes steuerliches Thema. Wenn du unsicher bist, wende dich am besten an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder direkt an die zuständige Steuerbehörde.

Zusammenfassung


    Ticketing
    Kulturelle und sportliche Veranstaltungen (Theater, Konzert, Sport) 2,6 %
    Berufliche Veranstaltungen (Kongresse, Messen, Konferenzen) 8,1 %
    Unterkunft (falls im Ticketpaket enthalten) 3,8 %
    Unternehmen / kleine Vereine (< 100’000 / < 250’000 CHF steuerbarer Umsatz) MwSt.-befreit
    F&B
    Restauration vor Ort 8,1 %
    Take-away: Speisen & alkoholfreie Getränke 2,6 %
    Alkoholische Getränke (unabhängig vom Verkaufsort) 8,1 %

    1. Bin ich mehrwertsteuerpflichtig?

    Bevor du einen Steuersatz auswählst, musst du wissen, ob deine Organisation überhaupt MwSt. verrechnen muss. In der Schweiz hängt die Mehrwertsteuerpflicht von deinem jährlichen Umsatz ab:

    • Unternehmen und Selbständige:
      MwSt.-pflichtig ab 100’000 CHF Jahresumsatz (weltweit).
    • Sport- oder Kulturvereine ohne Gewinnabsicht:
      Die Umsatzgrenze liegt bei 250’000 CHF (seit dem 1. Januar 2023).
    • Unterhalb dieser Schwellenwerte:
      Du bist von der MwSt.-Pflicht befreit. Das bedeutet:
      Du verrechnest keine MwSt. auf deine Tickets, kannst aber auch keine MwSt. auf deinen eigenen Ausgaben zurückfordern (Vorsteuer).

    2. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz (2,6 %)

    Dies ist der bevorzugte Steuersatz für den Zugang zu Veranstaltungen. Er gilt für:

    • Eintrittskarten für Sportveranstaltungen (Spiele, Wettkämpfe).
    • Tickets für kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Festivals, Theater, Kino, Museen), sofern du auf die Steuerbefreiung verzichtest und dich für die Besteuerung entscheidest (siehe Punkt 5 zu den von der Steuer ausgenommenen Leistungen).
    • Bücher und Programme, die während der Veranstaltung verkauft werden.

    3. Der normale Mehrwertssteuersatz (8,1%)

    Er gilt für alle Leistungen, die nicht von einem reduzierten Steuersatz profitieren, insbesondere für:

    • Gastronomie vor Ort
    • Verkauf von alkoholischen Getränken
    • Merchandising (T-Shirts, Gadgets, CDs)
    • Sponsoring- und Werbeleistungen
    • Vermietung von Ständen an Aussteller

    4. Der besondere Mehrwertsteuersatz (3,8 %)

    Wenn deine Veranstaltung ein Übernachtungsangebot beinhaltet (zum Beispiel ein Festival mit einem „Hotel + Pass“-Paket), gilt dieser Steuersatz für den Übernachtungsanteil.

    5. Alternativen

    In der Schweiz legt Art. 21 des MWSTG fest, dass bestimmte Leistungen im Bereich Kultur und Sport von der Steuer ausgenommen sind (nicht der MwSt. unterstellt und ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug). Betroffen sind insbesondere Eintrittskarten für Live-Veranstaltungen (Theater, Konzerte, Strassenkunst usw.) sowie der Zugang zu Kulturgütern und zum kulturellen Erbe (Besichtigungen, Gärten, Bibliotheken usw.).

    Als Veranstalter eines solchen Events kannst du jedoch wählen, deine Tickets freiwillig zum Satz von 2,6 % zu versteuern. Viele Veranstalter in der Schweiz entscheiden sich bewusst dafür, auf diese Steuerbefreiung zu verzichten(Optionsrecht). Indem sie 2,6 % MwSt. auf ihre Tickets verrechnen (statt 0 %), erhalten sie das Recht, die 8,1 % MwSt. auf ihren eigenen Kosten (z. B. Ton- und Lichttechnik, Raummiete, Marketing) zurückzufordern – was finanziell oft deutlich vorteilhafter ist.

    6. Ticket + Konsumation: Achtung auf die Aufteilung

    Wenn du ein Festival organisierst, musst du oft mehrere MwSt.-Sätze gleichzeitig berücksichtigen:

    • Eintrittsticket: 2,6 % (wenn du dich für die Besteuerung entschieden hast).
    • Bar (Softdrinks und Essen): 2,6 % bei Take-away, häufig jedoch 8,1 %, wenn die Konsumation vor Ort erfolgt (Gastronomie).
    • Bar (Alkohol): 8,1 %.
    • Sponsoring: 8,1 %.

    Wenn du Kombitickets verkaufst, stelle unbedingt sicher, dass dein Ticketing-System diese Aufteilung (Ventilation) korrekt abbilden kann – so wie es zum Beispiel bei WeezTicket der Fall ist.

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